Großer Überblick - Grundsteuer, Deutschland-Ticket, Heizungscheck: Was jetzt im Herbst auf Sie zukommt

In wenigen Wochen wird es für die Haushalte ernst. Dann stehen wichtige Termine und Änderungen an. FOCUS online gibt einen Überblick.

Ob es um finanzielle Verpflichtungen, neue Regelungen oder notwendige Wartungen geht, der Herbst 2024 erfordert von vielen Haushalten eine sorgfältige Planung und Vorbereitung.

Steuererklärung bis 2. September 2024 abgegeben?

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 verpflichtet ist , ist schon zu spät. Denn ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins endete die Abgabefrist für die Steuererklärung offiziell am 31. August 2024. Da dieser Tag aber auf einen Samstag fiel, hatten Steuerzahler noch eine Schonfrist bis zum 2. September 2024.  Die Steuererklärung musste bis zu diesem Zeitpunkt an das Finanzamt übermittelt werden.

„Eine Steuererklärung muss jeder abgeben, der keinen Arbeitslohn bezieht und andere Einnahmen wie Renten, solche aus Vermietung oder aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erzielt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland.

Zu einer Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet:

  • Rentner sind nur dann dazu verpflichtet, wenn ihre Rentenzahlungen nach Abzug von Freibetrag und Versicherungen den 2023 geltenden, steuerfreien Grundfreibetrag von 10.908 Euro überschritten haben.

  • Arbeitnehmer können zur Abgabe verpflichtet sein. Zum Beispiel dann, wenn sie sich Freibeträge für hohe Werbungskosten in die Lohnsteuerabzugsmerkmale haben eintragen lassen. Aber auch Ehegatten und Lebenspartner, die die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor gewählt haben , sind zur Abgabe verpflichtet.

  • Vermieter oder bei Vermögen : Wer neben seinem Arbeitslohn weitere Einkünfte - zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung - von mehr als 410 Euro erzielt hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.

  • Bei Elterngeld, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit: Gleiches gilt für den Bezug von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld.

  • Bei Schenkung oder Erbschaft: Haben Haushalte geerbt oder sind sie vom Schenkungssteuergesetz betroffen (wenn die Freibeträge überschritten werden), müssen sie grundsätzlich auch eine Steuererklärung abgeben. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner müssen Erbschaften, die 500.000 Euro übersteigen, in der Regel versteuern.

  • Beschäftigte mit mehreren Arbeitgebern : Abgabepflichtig sind auch Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen haben, der nicht pauschal versteuert wurde.

  • Bei einer Abfindung: Das gilt auch für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben, bei deren Versteuerung der Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung angewendet hat. Wer einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr mitgenommen hat, muss ebenfalls aktiv werden.

Abgabe verpasst? Dann droht ein Verspätungszuschlag. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig. Er ist seit 2019 gesetzlich festgelegt.

Ein Beispiel: Klaus muss voraussichtlich 250 Euro Steuern nachzahlen. Deshalb zögert er die Abgabe seiner Steuererklärung immer weiter hinaus. Als er sie drei Monate zu spät abgibt, wird der Verspätungszuschlag automatisch fällig. Da Klaus mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat zahlen muss, werden ihm für drei Monate Verspätung insgesamt 75 Euro Verspätungszuschlag berechnet. Damit erhöht sich seine Steuernachzahlung auf 325 Euro.

Tipp: Wenn Sie die Steuererklärung von einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, muss diese erste im kommenden Jahr – sieben Monate später – beim Finanzamt sein. Und das ganz ohne Fristveränderung.

Letzte Etappe: Frist für Heizungscheck endet zum 15. September

Seit dem 1. Oktober 2022 sind alle Haushalte in Deutschland mit Gasheizung verpflichtet,   eine Heizungsprüfung durchzuführen.  Ziel ist es, den Heizkreislauf optimal an den jeweiligen Bedarf anzupassen und den Verbrauch zu senken.

Dieser sogenannte HeizungsCheck muss für alle Immobilien mit Gasheizung spätestens bis zum 15. September 2024 erfolgen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Immobilien, bei denen bereits in den vergangenen Jahren ein hydraulischer Abgleich durchgeführt oder bei denen innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag eine neue Heizung installiert wurde.

Für Mehrfamilienhäuser mit sechs bis neun Wohneinheiten endet die Frist für den Heizungs-Check am 15. September 2024. Wer bereits nachweislich einen hydraulischen Abgleich durchgeführt hat, ist von der Pflicht befreit. Mieter müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Vielmehr ist der Eigentümer in der Pflicht.

Für den einfachen Heizungs-Check berechnen die Firmen je nach Ort und Aufwand durchschnittlich bis zu 200 Euro. Die Untersuchung dauert in der Regel nicht länger als 60 Minuten. Müssen Ventilgehäuse und Thermostatköpfe erneuert, Rohre gedämmt, die Heizkurve eingestellt oder die Heizungspumpe ausgetauscht werden, liegen die Kosten deutlich höher. Hauseigentümerverbände rechnen mit Kosten von bis zu 500 Euro pro Wohnung.

„Werden Schwachstellen in der Anlage aufgedeckt und behoben, handelt es sich um reine Instandhaltungsmaßnahmen“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Für solche Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage ist allein der Vermieter zuständig, die Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Erste Hebesätze für Grundsteuer stehen im Herbst fest

Ab kommendem Jahr treten neue Regeln für die Berechnung der Grundsteuer in Kraft . Dafür haben Finanzämter rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Viele Immobilienbesitzer haben zwar schon Post bekommen, die ihnen zeigt, dass der Wert ihrer Immobilien deutlich nach oben korrigiert wurde. Diese neuen, höheren Bewertungen bereiten nun vielen Eigentümern große Sorgen. Denn sie könnten die Grundsteuer ab 2025 deutlich in die Höhe treiben.

Einziger Wermutstropfen? Die Kommunen wollen angesichts der Entwicklung am Hebesatz - der sogenannten Grundsteuer B - rücken. Dieser kann die endgültige Höhe der Grundsteuer beeinflussen. Hintergrund ist, dass Bund und Länder mit der neuen Berechnung nicht wollen, dass Eigentümer höher belastet werden.

Steuerberater in ganz Deutschland betonen übereinstimmend, dass viele dennoch mit einer leichten Erhöhung rechnen müssen. „Die bisherige Grundsteuer basierte auf veralteten Werten, die nicht mehr den aktuellen Marktverhältnissen entsprechen“, sagt ein Steuerexperte aus München gegenüber FOCUS online.

Prüfen Sie Ihre Kündigungsfristen

Kündigen Sie im Herbst unbedingt Versicherungen, Mitgliedschaften, das Fitnessstudio oder Zeitungsabonnements. Oft gibt es mehrere Kündigungsfristen, die über das Jahr verteilt sind. Aber Achtung! In vielen Fällen ist der 30. September der Stichtag.  Es lohnt sich einen genauen Blick auf die Kündigungsfristen zu werfen. Nicht alle Verträge haben eine Frist von „drei Monaten zum Jahresende“.

Selbst wenn die Verträge noch weiterlaufen, nutzen Sie den Herbst, um Kassensturz zu machen und entsprechende Verträge jetzt schon zu kündigen. Prüfen Sie, ob Sie die Dienstleistung wirklich in Anspruch nehmen und rechnen Sie die Ausgaben auf das Jahr gerechnet. Dann sehen Sie schnell, ob sich eine Kündigung lohnt oder ob Sie den Vertrag weiterlaufen lassen.

Deutschland-Ticket wird ab 2025 teurer - Höhe steht im Herbst fest

Das Deutschland-Ticket soll ab 2025 teurer werden. Die ersten Beratungen dazu beginnen im Herbst. Bis Ende des Jahres soll es bei den 49 Euro bleiben.

Um die Verteilung der Kosten wurde in den vergangenen Monaten immer wieder heftig gerungen. Im Frühjahr klaffte beim Deutschland-Ticket eine Finanzierungslücke von 350 Millionen Euro . „Der Verkaufspreis des Deutschlandtickets wird regelmäßig überprüft“, heißt es in einem Eckpunktebeschluss eines Gipfeltreffens der Verkehrsminister der Länder. Bis 2025 soll der Bund knapp 1,5 Milliarden Euro beisteuern , wenn der Preis bei 49 Euro bleiben soll. Die restlichen 1,5 Milliarden kommen von den Kommunen.

Möglich, dass sich Haushalte auf einen Anstieg auf 69 Euro einstellen müssen.

Grundsätzlich gilt: Steigt der Preis für das Deutschland-Ticket um mehr als 15 Prozent, sollten Pendler unbedingt prüfen, ob sich das Angebot dann noch für sie lohnt. In vielen Fällen sind dann Monatskarten der Verkehrsverbünde günstiger.

Wer seine Kfz-Versicherung zum 30. November kündigen kann und wer nicht

Mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung lassen sich im günstigsten Fall mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Doch wer seinem bisherigen Anbieter kündigen will, sollte vorher die Preise und die benötigten Leistungen bei anderen Versicherern gut und möglichst breit vergleichen.

Bei einer Kündigungsfrist von in der Regel einem Monat müsste das Kündigungsschreiben in dem Fall spätestens am 30. November beim Anbieter vorliegen. Laut der Verbraucherzentrale sind einige große Versicherer dazu übergegangen, das Versicherungsjahr wieder genau an dem Datum zu beginnen, an dem das Auto angemeldet wurde. Entsprechend muss dann die Kündigung einen Monat vor diesem Datum eingegangen sein.

Möglicherweise hat man aber auch ein Sonderkündigungsrecht. Beispielsweise, wenn ein Versicherer die Prämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall eingetreten ist, oder sich Leistungen ändern. Nicht alle, aber viele Kfz-Versicherungsverträge laufen analog zum Kalenderjahr. Stichtag der Kündigung wäre dann der 30. November. Wer wechseln will, vergleicht besser genau und beachtet die Fristen.

Bahnpreise steigen wohl ab 15. Dezember 2024

Am 15. Dezember 2024 steht der jährliche Fahrplanwechsel an. Er bringt neben neuen Strecken auch höhere Preise. Experten des Fahrgastverbandes Pro Bahn rechnen damit, dass der Bund die geplanten Investitionen in das Schienennetz auch durch höhere Trassenpreise kompensieren könnte. Das wiederum bedeutet, dass die Fahrkarten für das gesamte Schienennetz der Bahn teurer werden.

Führerschein-Tausch: Wer bis 15. Januar 2025 handeln muss

Wer jünger als 53 Jahre alt ist (Richtwert zwischen 53 bis 43 Jahre) und einen Führerschein besitzt, muss sich beeilen. Bis Mitte Januar 2025 haben Betroffene Zeit, ihren alten Führerschein umzutauschen. Grundsätzlich ist aber Eile geboten. In der Regel sind die zuständigen Behörden kurz vor Ablauf der Frist besonders überlastet.

Aber! Es gibt eine Ausnahme. Haben Sie Ihren Führerschein nach dem Jahr 1. Januar 1999 erhalten, dann gelten für Sie folgende Fristen:

 

Betroffene müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Zuständig für den Umtausch sind entweder das Landratsamt, das Rathaus, das Verkehrsreferat oder das Kfz-Amt Ihres Wohnsitzes.

Für den Antrag benötigen Sie

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass,

  • ein biometrisches Passfoto,

  • den aktuellen Führerschein und

  • bundesweit etwa 25,30 Euro.

In einigen Fällen brauchen Sie auch eine Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch, per Post oder online beantragen können. Dieses Dokument ist etwa nötig, wenn Sie umgezogen sind und Ihren Führerschein von einer ganz anderen Behörde erhielten, als sie jetzt umtauschen wollen.

  • Fallbeispiel: Peter G. hat seinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Aalen ausstellen lassen. Er lebt allerdings seit über 30 Jahren in München. Zuständig für den Führerscheintausch wäre somit die Führerscheinstelle des Kreisverwaltungsreferats in München. Es gilt nämlich: Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Behörde im Wohnort.