Für eine bestimmte Information: Dafür steht das kleine "e" auf Verpackungen und Flaschen
Nahezu jede Flasche und viele Verpackungen tragen es, doch die wenigsten wissen, welche Bedeutung sich dahinter verbirgt: Das kleine "e" hinter der Literangabe auf dem Etikett. Es erfüllt eine entscheidende Funktion bei der Befüllung.
Bei dem "e" handelt es sich um das sogenannte EWG-Zeichen. Das steht für die Einhaltung der EU-Fertigpackungsverordnung.
Diese Verordnung legt unter anderem fest, dass der Füllstand bei Verpackungen, Flaschen und Fertigprodukten annähernd gleich sein muss. Während die Verordnung verpflichtend gilt, ist die Kennzeichnung freiwillig.
Erlaubt ist das kleine "e" bei allen Verpackungen mit Nennfüllmengen von 5 Gramm bis 10 Kilogramm.
Kleine Abweichungen erlaubt
leine Abweichungen sind zwar in Ordnung, jedoch muss der Durchschnittswert stimmen. Nicht in Ordnung sind dagegen Zeichen, die wie das Zeichen aussehen und verwechselt werden könnten.
Die genaue Position und Größe legt die Fertigpackungsverordnung ebenfalls fest. So muss die Mindesthöhe des EWG-Zeichens drei Millimeter betragen.
Nicht festgelegt ist dagegen, ob das kleine "e" hinter jeder Füllmengenangabe stehen muss.
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