Zeuge berichtet im Terror-Prozess von Antisemitismus des Angeklagten - Familie schweigt dazu

Stephan B. und seine Verteidiger (Bild: Maja Hitij/Getty Images)
Stephan B. und seine Verteidiger (Bild: Maja Hitij/Getty Images)

Im Prozess zum Terroranschlag von Halle hat ein Zeuge von Vorfällen berichtet, bei denen der Angeklagte schon früher seine rechtsextreme Einstellung kundgetan haben soll.

So habe der heute 28-Jährige im Supermarkt einmal zwei Menschen angebrüllt, weil sich diese nicht auf Deutsch unterhalten hätten. Ein anderes Mal habe sich Stephan B. antisemitisch geäußert, schilderte der 31-Jährige am Mittwoch im Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg. Nach eigenen Angaben war der Zeuge jahrelang mit der Halbschwester des Angeklagten liiert, hat ein Kind mit ihr und ist dadurch eng mit der Familie verbunden.

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Der Prozess läuft seit Dienstag vergangener Woche. Das Gericht wich für die Verhandlung in die Räume des Landgerichts Magdeburg aus, weil dort ein größerer Verhandlungssaal zur Verfügung steht. Die Bundesanwaltschaft wirft B. 13 Straftaten vor, darunter Mord und versuchten Mord. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn unter anderem eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in die Synagoge von Halle einzudringen, um dort möglichst viele Juden zu ermorden.

Der Bekannte der Familie des Angeklagten berichtete vor Gericht von regelmäßigen gemeinsamen Essen. Daran hätten neben dem Beschuldigten auch immer die Eltern teilgenommen, die trotz ihrer Scheidung ein gutes Verhältnis zueinander hätten. Mutter und Vater hätten immer viel gearbeitet und seien gestresst gewesen, so der Zeuge. Gleichwohl hätten diese für ihre beiden Kinder immer Zeit gehabt. Der Angeklagte selbst sei ein Einzelgänger gewesen.

Familie macht von Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch

Die Eltern und die Halbschwester des Angeklagten wollten sich vor Gericht nicht äußern. Die drei erklärten zu Beginn des Prozesstages, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Der Vater nickte seinem Sohn kurz zu, die Halbschwester wich den Blicken des Angeklagten aus. Ein Anwalt der Nebenklage versuchte, die Halbschwester, welche die gleiche Mutter hat wie der Angeklagte, davon zu überzeugen, auszusagen. Die Richterin unterband das.

Die Richter im Halle-Prozess (Bild: Maja Hitij/Getty Images)
Die Richter im Halle-Prozess (Bild: Maja Hitij/Getty Images)

Der Beschuldigte hatte an den ersten drei Prozesstagen immer wieder betont, seine Familie habe nichts mit dem Anschlag zu tun, sie habe von seiner Radikalisierung und seiner Bewaffnung nichts gewusst.

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Die Nebenklage bezweifelt, dass Verwandte und Bekannte des Angeklagten nichts von dessen rechtsextremem Weltbild gewusst haben. Auch dass die Eltern nicht bemerkt haben, dass der Mann seit Jahren Waffen in seinem Kinderzimmer lagerte, bezweifeln die Vertreter der Nebenklage. Zudem wurden am Mittwoch noch frühere Mitschüler und Lehrer des Angeklagten gehört.

Kritik an Einzeltäter-Darstellung

Am Dienstag hatte das Gericht einen Brief verlesen, den die Mutter des Angeklagten vor einem Suizidversuch an ihre Tochter geschrieben haben soll. Darin gibt sie der Gesellschaft und dem Staat die Schuld an der Tat ihres Sohnes und äußert ähnliche antisemitische Verschwörungstheorien wie ihr Sohn vor Gericht. Bei der Verlesung des Briefes starrte der Beschuldigte, der bei Befragungen sonst oft lächelt und lacht, still auf den Tisch vor sich und verschränkte die Arme.

Kati Lang, eine Anwältin der Nebenklage, verlas nach der Befragung des Angeklagten eine Erklärung. Darin verurteilte die Juristin die rassistischen, antisemitischen und sexistischen Aussagen des Beschuldigten scharf. Zwar möge die juristische Betrachtung, dass der Mann allein gehandelt habe, korrekt sein. Nach der Befragung ergebe sich aber ein anderes Bild: “Der Angeklagte bewegte sich in einem gesellschaftlichen Resonanzraum, insbesondere in Internetforen, die ihn inspirierten, bestärkten und über die er sich einen Nachahmungseffekt erhoffte”, erklärte Lang. “Es darf in diesem Prozess nicht der Fehler gemacht werden, die Taten dadurch zu verharmlosen, dass hier nur eine Person angeklagt ist.”

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