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Hamburg: Grüne Jugendorganisation plakatiert Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Hamburgs Grüne Jugend plakatiert die Stadt mit Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Und macht damit auf die weiterhin bestehende Problematik des sogenannten Werbeverbots für Ärzt*innen aufmerksam.

Foto: Grüne Jugend Hamburg
An mehren Orten in Hamburg hat die ansässige Grüne Jugend Plakate geklebt, um zum Thema Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Foto: Grüne Jugend Hamburg

 

Es ist ein Thema, das immer wieder emotional diskutiert wird: Schwangerschaftsabbrüche. Zuletzt vor allem, weil die in Deutschland zuständigen Gesetzespassagen reformiert wurden – 218 StGB und 219 StGB.

Darin steht: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Davon gibt es allerdings Ausnahmen, die im weiteren Verlauf des Paragrafen 218 bestimmt werden. In 219 wird geregelt, wie sich Schwangere in einer „Not- und Konfliktlage“ beraten lassen können und wie Ärzt*innen über die Möglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen.

Ärztin wird für Informationen verurteilt

Zentrales Ziel laut Gesetz: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen.“

Um das zu erreichen, gilt das sogenannte „Werbeverbot“ – festgehalten im Paragraf 219a. Er verbietet Ärzt*innen das „Anbieten oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen des „Vermögensvorteils wegen“ oder in „grob anstößiger Weise“.

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Wie problematisch dieser Abschnitt ist, zeigt der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Sie wurde auf seiner Grundlage vor Gericht verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite nicht nur erklärt hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt – sondern auch wie.

Gegen das Urteil hat sie zwischenzeitlich Beschwerde eingereicht und zieht damit vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Denn die Gesetzesreform vor zwei Jahren hat in ihren Augen den Zugang zu Informationen nicht verbessert.

Grüne Jugend stellt Informationen bereit

Bis zur Verhandlung und dem folgenden Urteil, das eine Gesetzesänderung zur Folge haben könnte, bleibt es in Deutschland Ärzt*innen untersagt, über das „Wie“ eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.

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Weil aber Betroffene diese Informationen „dringend benötigen“, hat jetzt die Grüne Jugend in Hamburg eine Plakataktion gestartet. Auf Twitter wird diese so erklärt: „Ärzt*innen dürfen nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren, also machen wir das. An verschiedenen Orten in Hamburg haben wir Informationen plakatiert, die Betroffene dringend benötigen.“

Foto: Grüne Jugend Hamburg
Foto: Grüne Jugend Hamburg

Dazu wurde auch auf der Webseite der Partei eine Übersicht veröffentlicht. Darin wird etwa erklärt, was es überhaupt für Abbruch-Methoden gibt und welche Nebenwirkungen und Komplikationen einhergehen können.

Außerdem wird auf die Seite des Beratungsverbands Pro Familia verlinkt, der noch weitere Informationen zu Abbrüchen zur Verfügung stellt. Denn, das schreibt Pro Familia an Betroffene gerichtet und stützt sich dabei auf das Recht auf Selbstbestimmung: „Die Entscheidung, ob Sie Ihre Schwangerschaft abbrechen lassen, liegt allein bei Ihnen. Diese höchstpersönliche Entscheidung kann und darf niemand anderes für Sie treffen.“

Wer sich zudem grundsätzlich über das Thema informieren möchte, findet in einem weiterführenden Fact Sheet auch Daten und Entwicklungen zu Abbrüchen in Deutschland. Die zeigen etwa, dass die Zahlen im internationalen Vergleich sehr niedrig sind. Pro Jahr gibt es ungefähr 100.000 Schwangerschaftsabbrüche – was weniger als sechs von 1.000 Schwangeren bedeutet.

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