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Bei Handyverträgen steckt der Teufel im Detail

Durch ausuferndes Telefonieren schießt die Handyrechnung inzwischen dank Flatrates kaum mehr in die Höhe. Dafür lauern andere Fallen. Oft getrickst wird etwa mit dem Datenvolumen.

Besser Vereinbarungen schriftlich geben lassen: Geht es um den Handyvertrag, sind vorschnelle Zusagen am Telefon fehl am Platz.
Besser Vereinbarungen schriftlich geben lassen: Geht es um den Handyvertrag, sind vorschnelle Zusagen am Telefon fehl am Platz.

Göttingen (dpa/tmn) - Vorsicht vor der Datenautomatik und anderen versteckten Tücken in Handyverträgen: Auch in Zeiten von Allnet-Flats könne die Handyrechnung unerwartet hoch ausfallen, berichtet das Telekommunikationsportal “Teltarif.de”. Das passiere zum Beispiel, wenn die sogenannte Datenautomatik eingestellt ist.

Hier erfolgt nach Verbrauch des Inklusivvolumens bis zu dreimal pro Monat eine kostenpflichtige Nachbuchung von Datenvolumen. Um dies zu vermeiden, kann diese aber oft nachträglich im Online-Kundencenter abgestellt werden - oder man wählt von vornherein einen Tarif ohne Datenautomatik.

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Flatrate mit teuren Ausnahmen

Auch hier kann es teuer werden: Sonderrufnummern und das Nutzen von Telefonkonferenz-Diensten über eine Festnetznummer sind in einer Flatrate meistens ausgeschlossen. Wer unsicher ist, sollte vorher die jeweiligen Konditionen erfragen.

Vorsicht ist zudem beim sogenannten Carrier Billing geboten. Hierbei handelt es sich um in Apps oder im Internet angebotene Zusatzkäufe oder Dienste rund ums Smartphone, die Drittanbieter über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Vor allem Kinder- und Jugendliche sind davon ihm Rahmen von Spiele-Apps betroffen. Wer auf Nummer sichergehen will, kann solche Käufe und Abonnements über den Mobilfunkanbieter sperren lassen (Drittanbietersperre).

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Angebote lieber schriftlich geben lassen

Teure Missverständnisse können auch bei telefonischen Verhandlungen mit dem Provider entstehen, wenn man sich vermeintlich einig ist, warnen die Experten. Verbraucher sollten sich deshalb vor einem Neuabschluss oder einer Verlängerung des Vertrags nicht auf mündliche Absprachen verlassen, sondern sich die Vereinbarungen und Zusagen vorher erst einmal schriftlich geben lassen und alles noch einmal genau durchlesen.

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