Hassanrufe? - "Ja, von meiner Frau!"

Scharfe Kritik - auf Neudeutsch: Hate - gab's schon vor dem Internet, erklärte "heute-show"-Moderator jetzt bei einem launigen Auftritt in München.

"Ich habe auch schon Hassbotschaften auf Postkarten in Sütterlinschrift bekommen", sagte Oliver Welke (53) jetzt in München. Der Moderator der satirischen "heute-show" (ZDF) sprach vor Studenten der Ludwig-Maximilians-Universität über die Macht der Satire, und er tat dies natürlich nicht ohne Augenzwinkern.

Oliver Welke, seit über zehn Jahren Moderator und Autor der "heute-show", greift für die Recherche für sein satirisches TV-Highlight natürlich auf das Internet zurück. Privat lässt er es außen vor. Er nutze weder Twitter noch Facebook oder Instagram. Nicht mal WhatsApp hat er. Das Phänomen der Hassbotschaften kennt er natürlich trotzdem, offenbarte er bei der Veranstaltung "Was kann Satire?", die das Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU in Kooperation mit der "Süddeutschen Zeitung" in der LMU München durchführte.

Die Resonanz war gigantisch: Über 1.500 Menschen wollten Welke hören und seinen Ausführungen und Anekdoten lauschen. Die schönste zum Thema Hassbotschaften: "Hassanrufe? Doch die gibt es: Von meiner Frau!", erklärte er schelmisch seinen Zuhörern.

Die Möglichkeiten der Satire seien weiter unbegrenzt und müssten dies auch bleiben, unterstrich Welke. Allerdings müsse man sich der Herausforderung stellen, dass "heute alles überprüfbar" sei. Die Recherche müsse sitzen: "Du darfst nichts Halbgares servieren. Auch nicht in der Satire."

Satire könne nach wie vor etwas bewirken. Und damit meinte Welke nicht nur die Tatsache, dass sich der Thüringer AfD-Landtagsfraktionsvorsitzende Björn Höcke darüber ärgere, weil ihn Welke durchgängig Bernd nennt. Bedeutender sei etwa die Auswirkung von Jan Böhmermanns satirischem Gedicht, das er 2016 über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan verfasste. Im Zuge des Skandals wurde der Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs abgeschafft, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter gesondert unter Strafe gestellt hatte.