Hausbesuche vom Chef - Nach Vorfällen bei Tesla: Das darf Ihr Arbeitgeber machen, wenn Sie krank sind

Kochsalzhaltige Nasentropfen sollen eine Erkältung bei Kindern um zwei Tage verkürzen.<span class="copyright">iStock/RyanKing999</span>
Kochsalzhaltige Nasentropfen sollen eine Erkältung bei Kindern um zwei Tage verkürzen.iStock/RyanKing999

Tesla-Manager in Grünheide haben kranke Mitarbeiter zu Hause aufgesucht und viel Ärger geerntet. Verboten sind solche Besuche nicht. Trotzdem gibt es enge Grenzen dessen, was Ihr Chef machen darf, wenn Sie sich krankgemeldet haben.

„Wir wollten an die Arbeitsmoral der Belegschaft appellieren“, sagt Tesla-Manager André Thierig gegenüber der Deutschen Presseagentur, während die IG Metall in einer Pressemitteilung von „der nächsten abwegigen Aktion“ des Autobauers spricht. Die Gigafactory im brandenburgischen Grünheide leidet seit langem unter einem überdurchschnittlichen hohen Krankenstand. Teilweise hätten bis zu 15 Prozent der Belegschaft gefehlt. Elon Musk nannte den Wert auf dem Kurznachrichtendienst X „verrückt“. Er werde sich darum kümmern, so der Tesla-Chef.

Um dem hohen Krankenstand entgegenzuwirken, hatten Manager des Unternehmens krankgemeldete Mitarbeiter zuletzt daheim aufgesucht. Tesla habe sich rund zwei Dutzend Fälle von 200 Mitarbeitern ausgesucht, die dieses Jahr wegen immer neuer Krankschreibungen noch gar nicht arbeiten waren, aber Lohnfortzahlungen kassieren, weil sie sich passend alle sechs Wochen neu krank melden. Die Mitarbeiter reagierten wenig erfreut über die Hausbesuche. Teilweise sei ein „sehr aggressives Verhalten“ zu spüren gewesen, sagt Thierig. Kein Wunder, sagt die IG Metall, Tesla würde nicht nur mit den Besuchen versuchen, die Kranken unter Druck zu setzen. Dabei sei es die hohe Arbeitsbelastung in der Fabrik, die überhaupt erst zu dem hohen Krankenstand geführt habe.

Die Lage bei Tesla in Grünheide ist ein schlagzeilenwirksamer Einzelfall, doch auch viele andere Unternehmen haben mit Krankmeldungen zu kämpfen. Durchschnittlich fiel jeder Arbeitnehmer im Vorjahr 15,1 Tage aus, durchschnittlich sind an jedem beliebigen Tag 5,5 Prozent aller Erwerbstätigen krankgemeldet. Das sind beides Rekordwerte. Eine Krankmeldung geht mit gewissen Rechten und Pflichten für Arbeitnehmer einher, aber selbst, wenn Arbeitgeber vermuten, dass Sie diese verletzen, sind nicht alle Mittel erlaubt, Sie zu ertappen. Hier ist eine Liste von Dingen, die Ihr Chef machen darf – und Dingen, die illegal sind.

1. Ihr Chef darf Sie nicht fragen, warum Sie sich krankgemeldet haben

Sollten Sie eines Morgens bei Ihrem Chef anrufen oder ihm per E-Mail mitteilen, dass Sie an diesem Tag wegen Krankheit nicht arbeiten können, sollte das Gespräch an dieser Stelle bereits erledigt sein. Die Nachfrage, was Sie denn hätten, dass Sie von der Arbeit abhält, muss dabei nicht einmal böse gemeint sein. Sie müssen darauf jedenfalls nicht antworten. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Ärzten enthalten deswegen nie den Grund für die Krankschreibung, sondern nur die Dauer. Bei weiblichen Angestellten kommt hinzu, dass Arbeitgeber hier auch nicht nach einer möglichen Schwangerschaft oder deren Verlauf fragen dürfen, sollte dies der Grund für eine Arbeitsunfähigkeit sein.

Es gibt von dieser Regel eine einzige Ausnahme: Ihr Chef darf nachfragen, ob Ihre Krankschreibung betriebliche Gründe hat. Haben Sie sich also erkältet, weil es im Büro immer eiskalt ist, sind Sie psychisch belastet, weil Ihre Kollegen Sie mobben oder haben Sie sich das Bein gebrochen, weil es einen Unfall an einer Maschine gab, dann müssen Sie das dem Chef mitteilen, damit er entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Bei Unfällen muss zudem die Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden. Dazu braucht Ihr Arbeitgeber Angaben zum Unfallhergang.

2. Ihr Chef darf Sie zu Hause besuchen oder anrufen

Besuche wie die der Tesla-Manager mögen für Krankgeschriebene nervig sein, sie sind aber nicht verboten. Erst einmal geht das Gesetz hier davon aus, dass der Chef vielleicht gute Absichten hat. Vielleicht möchte er Ihnen am Telefon oder persönlich nur gute Besserung wünschen oder einen Topf Suppe vorbeibringen. Er darf solche Besuche aber auch dafür nutzen, um zu überprüfen, ob Sie wirklich krank sind. Besteht ein konkreter Verdacht, dass Sie Ihre Krankheit nur vortäuschen, dürfte er sogar einen Detektiv beauftragen, dies zu überprüfen.

Aber auch hier gibt es Grenzen: Auch im persönlichen Gespräch müssen Sie Ihrem Chef nichts über den Grund Ihrer Krankschreibung verraten. Sie müssen auch niemanden in Ihre Wohnung lassen. Falls Sie nicht krank genug für den Chef aussehen, um seiner oder ihrer Meinung nach eine Krankschreibung zu rechtfertigen, hat das ebenfalls keine Auswirkungen.

3. Ihr Chef darf Ihre Krankmeldung überprüfen lassen

Werden Sie immer montags oder freitags plötzlich für einen Tag krank? Bekommen Sie alle sechs Wochen eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Werden Sie zufällig krank, nachdem Ihr Chef Ihren Urlaub nicht genehmigt hat? Irgendwann häufen sich die Anzeichen, dass ein Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit vielleicht nur vortäuscht. Hat ein Arbeitgeber dazu einen konkreten Verdacht, darf er diesen überprüfen lassen. In diesem Fall darf er den Mitarbeiter zum Medizinischen Dienst schicken, dem Begutachtungsservice der Krankenkassen. Dort wird der Arbeitnehmer dann untersucht. Das Ergebnis bekommt aber nur der Arbeitnehmer und seine Krankenkasse mitgeteilt. Der Chef erfährt nur, ob die Krankschreibung gerechtfertigt ist oder ob der Medizinische Dienst zu einer anderen Einschätzung kommt. Bei einer ungerechtfertigten Krankschreibung ist dann eine Abmahnung erlaubt, schlimmstenfalls muss der Arbeitgeber die vor Gericht anfechten.

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