Heizungsgesetz: So können Sie jetzt profitieren

Das Heizungsgesetz ist stand lange in der Kritik. Jetzt stehen staatliche Förderungen allen Eigentümern offen.

Jetzt können alle Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausbesitzer staatliche Förderungen für den Tausch von alten Gas- und Ölheizungen beantragen. Laut der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dürfen nun neben Privatpersonen auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen Förderanträge stellen. Mit der dritten Runde des Heizungsgesetzes ist die Förderung allen Zielgruppen zugänglich. Die Förderung beträgt mindestens 30 Prozent, für Bauten aller Art können bis zu 70 Prozent Zuschuss gewährt werden, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Einkommen.

Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus von 30 Prozent. Für frühzeitigen Tausch alter Heizungen bis 2028 gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümer. Der Einsatz effizienter Wärmepumpen wird durch einen Effizienzbonus zusätzlich begünstigt.

Bislang wurden vom Bundeswirtschaftsministerium rund 93.000 Zusagen erteilt, was auch Nachträge einschließt. Ein Anstieg der Förderzahlen wird durch Einbeziehung weiterer Gruppen erwartet, obwohl die Förderungen momentan noch hinter den Erwartungen zurückbleiben. Nach einem Einbruch im Verkauf von Wärmepumpen mit einem Minus von 54 Prozent im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum, ist der Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie jedoch optimistisch, dass der Absatz bis Jahresende anziehen wird.

Die Bundesregierung strebt an, ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren – ein Ziel, das aktuell noch in weiter Ferne scheint. Der Bundesverband rechnet bis Jahresende mit maximal 200.000 verkauften Wärmepumpen, sieht aber in der Förderung einen Hoffnungsschimmer für die Branche.

Dieser Newstext stellt eine Transkription des Videoinhalts dar. Das Video ist zuerst bei unserem Partner Glomex erschienen.


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