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Hidden City Ticket: Vorsicht vor Reisehack

Spartipp: Wer mit einem sogenannten Hidden City Ticket einen Langstreckenflug mit Zwischenstopp am eigentlichen Wunschziel bucht, den Weiterflug aber nicht antritt, kann viel Geld sparen. Aber sich möglicherweise auch Ärger mit der Fluglinie einhandeln.

Mit einem Hidden City Ticket kann viel Geld gespart werden - aber auch eine Menge Ärger einhergehen
Günstig in den Urlaub fliegen? Mit einem Hidden City Ticket kann viel Geld gespart werden - aber auch eine Menge Ärger einhergehen. Foto: Symbolbild / gettyimages

Seit einigen Jahren taucht online zur besten Reisezeit immer wieder ein Tipp auf, der das Fliegen billiger machen soll. Wer aber nicht aufpasst, kann sich damit ziemlich viel Ärger einhandeln.

Hidden City Ticket

Spontan gestrichene Flüge, lange Warteschlagen, zu wenig Personal, die Gefahr einer Corona-Infektion im Urlaub: Flugreisen haben diesen Sommer das Potenzial, zum Albtraum zu werden. Das gilt besonders für Sparfüchse, die einen online häufig geteilten Reisehack angewendet haben – und dann feststellen: Das könnte noch ein Nachspiel haben.

Die Rede ist von Hidden City Tickets. Die Idee: Statt eine Flugreise direkt bis zum Ziel zu buchen, sucht man sich einen Langstreckenflug, der am gewünschten Ziel einen Zwischenstopp einlegt. Anstatt weiterzufliegen, steigt man aus und lässt den Anschlussflug verfallen und seinen Platz darin frei.

40 Prozent und mehr gespart

Auch wenn es überrascht, lässt sich so in manchen Fällen viel Geld sparen. Das liegt daran, dass sich Preise für Flüge nicht nur an der zurückgelegten Strecke orientieren, sondern an vielen weiteren Faktoren. Dazu zählen beispielsweise die Nachfrage oder auch das Vorhandensein einer bequemeren Direktverbindung.

Tatsächlich ist es so, dass Langstreckenflüge, die einen Zwischenstopp auf beliebten Flughäfen einlegen, oftmals günstiger sind als die kürzeren Direktflüge dorthin. Die Schnäppchen-Seite Travel-Dealz erklärt das so: „Da Airlines versuchen, ihre Flugzeuge und Hubs optimal auszulasten, bieten Sie dieselben Direktflüge auch als Zubringerflüge, z.B. für Langstrecken zu günstigeren Konditionen an.“

Auf der Seite sind auch Beispiele für solche Hidden City Tickets aufgeführt. Eines zeigt eine Ersparnis von über 40 Prozent, wer einen Flug von München nach Wien nicht direkt bucht, sondern als Zwischenstopp auf dem Flug von München über Wien nach Berlin.

Wer erwischt wird, könnte auf einer Blacklist landen

Das Problem: Wer nicht nur mit Handgepäck reist, wird erst mit Verzögerung an sein Gepäck kommen, da das ja eigentlich umgeladen und weiterfliegen sollte. Wer dem vorbeugen will und direkt beim Check-In ankündigt, dass man beim Zwischenstopp aussteigen und das Gepäck entnehmen will, wird voraussichtlich ebenfalls enttäuscht.

Dazu erklärt Reise-Tiktoker Dennis Cracknell in einem Video: „Das verstößt gegen die AGB der Fluglinien.“ Wer bei einer Reise mit einem Hidden City Ticket erwischt wird, den könnte Folgendes ereilen: „Man könnte seine Bonusmeilen verlieren oder schlimmstenfalls sogar geblacklistet werden.“ Dann kann man künftig oder zumindest vorübergehend gar nicht mehr mit der Fluglinie buchen.

Tatsächlich heißt es bei Lufthansa in den Beförderungsbedingungen:

„Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Couponreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren werden. Dabei wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.“

Nachberechnungen unwahrscheinlich

Ob solche Nachberechnungen tatsächlich geschehen oder auch nur rechtens sind, dazu schreibt Travel Dealz von einem Fall, in dem die Lufthansa einem Passagier nachträglich 2.100 Euro in Rechnung gestellt hat. Der Fall wurde 2018 vor Gericht verhandelt. Ergebnis: Die Klage und auch die Berufung wurden abgewiesen. Travel Dealz schließt daraus: „Damit ist gerichtlich bestätigt, dass das ‚Verfallen lassen‘ des letzten Segments erlaubt ist.“

Dem stimmt auch Matthias Böse zu. Der Fachanwalt für Verbraucherrecht speziell im Bereich Fluggastrechte hat kürzlich zu dem Thema einen Blogbeitrag geschrieben. Darin heißt es: „Eine solche Klausel halte ich für rechtlich nicht wirksam. Bei vergleichbarer Rechtslage sind in Österreich bereits mehrere wettbewerbsrechtliche Verfahren zu Lasten der Airlines entschieden worden.“ Er halte daher „die Risiken für extrem gering, dass eine Airline sich überhaupt vor ein deutsches Gericht damit traut“.

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