Hintergrund: Frauenquoten in Europa

Eine Frauenquote gibt es nun in acht europäischen Ländern. Als Vorbild gilt Norwegen, das bereits 2003 eine gesetzliche Quote für Aufsichtsräte beschlossen hat. Foto: Oliver Berg

Bei der Frauenquote gilt Norwegen seit Jahren als Vorbild für andere europäische Länder: Schon 2003 wurde eine gesetzliche Quote von 40 Prozent für Aufsichtsräte beschlossen, die seit 2006 verpflichtend ist. Weitere Länder im Überblick:

BELGIEN: Laut Gesetz von Juli 2011 müssen Frauen und Männer zu jeweils mindestens einem Drittel in den höchsten Entscheidungsgremien von Aktiengesellschaften und staatseigenen Unternehmen sitzen. Für börsennotierte Unternehmen gilt eine Frist bis 2019.

FRANKREICH: Bis 2017 müssen Männer und Frauen mit jeweils 40 Prozent in den Spitzengremien vertreten sein. Dies gilt für börsennotierte und nicht-börsennotierte Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern und entsprechenden Umsätzen.

GRIECHENLAND: Das Gleichstellungsgesetz verlangt eine Quote von einem Drittel für Top-Positionen in Unternehmen, die ganz oder teilweise dem Staat gehören.

ITALIEN: Beide Geschlechter müssen zu mindestens einem Drittel im Unternehmensvorstand und im Aufsichtsrat vertreten sein. Die Quote gilt für börsennotierte und staatseigene Unternehmen und soll in diesem Jahr erfüllt sein.

NIEDERLANDE: In größeren Unternehmen müssen beide Geschlechter ausgewogen repräsentiert sein - mit jeweils mindestens 30 Prozent in den Entscheidungsgremien.

ÖSTERREICH: Aufsichtsräte von Unternehmen, die mindestens zur Hälfte in Staatseigentum sind, sollen bis Ende 2018 stufenweise eine Frauenquote von 35 Prozent erreichen.

SPANIEN: An der Spitze staatlicher Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten sollen Männer und Frauen zu jeweils mindestens 40 Prozent vertreten sein. Dies gilt nur als Empfehlung, Sanktionen sind nicht vorgesehen.

Europäische Kommission zur Frauenquote

EU-Kommission mit Länderübersicht, S. 4