„Die Holländer sind fassungslos“ - CDU-Chef Merz will Cannabis-Gesetz bei Wahl-Sieg streichen - aus einem Grund

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Friedrich Merz formuliert Ziele für seine Partei zur Bundestagswahl 2025. (Archivbild)Jan Woitas/dpa

CDU-Chef Friedrich Merz will im Falle eines Wahlsieges die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wieder rückgängig machen, das kündigte der 68-Jährige in einem Interview an. Als Hauptgrund nannte Merz eine besorgniserregende Entwicklung.

Sollte die Union die nächste Bundestagswahl im September 2025 gewinnen, würde sie das von der Ampel beschlossene Cannabisgesetz wieder aufheben. Der CDU-Chef nennt dabei als Hauptgrund die „Explosion“ der Drogenkriminalität mit Bandenkriegen, „die wir uns brutaler kaum vorstellen können“, sagte er im Gespräch mit der „Welt am Sonntag“ (WamS).

Denn der legale Anbau wurde erst geregelt, als der Besitz großer Mengen bereits legalisiert wurde, sagt der CDU-Chef. Offenbar sorge das Gesetz auch bei den Nachbarn für Fassungslosigkeit. „Die Holländer, die den Konsum ja seit Jahren dulden, sind fassungslos über das, was hierzu in Deutschland gerade abläuft“, stellt Merz fest.

Die CDU plant, die Legalisierung nach der Regierungsübernahme durch ein Sofortprogramm rückgängig zu machen.

Drogenkrieg erreicht neue Eskalationsstufe

Hintergrund der neuen Debatte ist der brutale Drogenkrieg in Deutschland. Die Rauschgiftkriminalität erreicht derzeit eine neue Dimension der Gewalt.

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In Nordrhein-Westfalen ist ein Bandenkrieg zwischen der niederländischen „Mocro-Mafia“ und arabischen Familienclans sogar völlig eskaliert. Grund ist nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) das Verschwinden von 300 Kilogramm Cannabis aus einem Lager in der Nähe von Köln. Die „Mocro-Mafia“ habe die Diebe aus dem arabischen Clan-Milieu für den Diebstahl verantwortlich gemacht und Rache geschworen. Es kam zu Sprengstoffanschlägen und Geiselnahmen auf deutschem Boden.

„Was wir jetzt sehen, ist eine neue Qualität im Kampf um den Markt mit Drogen. Dabei hilft es auch nicht, dass manche Betäubungsmittel bagatellisiert werden“, sagt Herbert Reul, nordrhein-westfälische Innenminister im Gespräch mit der FAZ. Der Vorfall besorgt unterdessen auch den Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen, Oliver Huth. „Die Gesetzgebung war ein Riesenfehler und von Anfang an ein ideologisches Projekt“, sagt Huth der „WamS“.

„Und deshalb ist – wie in anderen Bereichen auch – nach dem Regierungswechsel schnelles Handeln erforderlich“, betont auch CDU-Chef Merz.

Cannabis-Gesetz der Ampel - was gilt seit 1. April?

Mit dem 1. April ist der Konsum und Besitz von Cannabis  für Erwachsene in Deutschland legal geworden. Cannabis ist seitdem von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz verschwunden. Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten.

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Zu Hause dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Sie dürfen allerdings nicht in einem Kleingarten und für jedermann zugänglich sein. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen zudem gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Aus einem Gramm Cannabis können nach gängiger Einschätzung ungefähr drei Joints gedreht werden - je nach persönlicher Dosierung auch mehr oder weniger. 50 Gramm wären also 150 Joints. Aus Sicht der Legalisierungsgegner ist das viel zu viel.

Verkauf von Cannabis seit 1. Juli legal - unter Bedingungen

Die Teillegalisierung von Cannabis erlaubt seit 1. Juli auch den Anbau von Cannabis in besonderen Vereinen. Dafür gelten jedoch strenge Regeln. Bundesweit haben sich zahlreiche Clubs gegründet.

Sie dürfen künftig Cannabis an ihre Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs abgeben. Nach Schätzungen von Branchenkennern könnten diese Clubs bis zu 2,4 Millionen Euro im Jahr umsetzen. Diese Anbauvereine schließen sich zusammen, arbeiten gemeinnützig und kontrollieren Anbau und Vertrieb. Cannabis-Clubs dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder aufnehmen. Jedes Mitglied muss mindestens 18 Jahre alt sein. Sie dürfen höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat an ihre Mitglieder für den Eigenanbau abgeben.

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Die Clubs müssen zudem Jugendschutz-, Sucht- sowie Präventionsbeauftragte benennen. Werbung ist verboten, da sie ja nicht gewinnorientiert arbeiten dürfen.

Der Verkauf ist auf 25 Gramm Cannabis pro Tag beschränkt. Pro Monat dürfen die Mitglieder maximal 50 Gramm Cannabis von den Clubs beziehen. Allerdings gilt auch: Mitglieder unter 21 Jahren erhalten maximal 30 Gramm pro Monat, der THC-Gehalt dieser Packungen darf die Marke von zehn Prozent nicht überschreiten. Das Cannabis muss in gewogenen Verpackungen verkauft werden, die mit einem Beipackzettel oder Aufkleber versehen sind, auf dem Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit und Wirkstoffgehalt angegeben sind.