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Hospitalisierungsinzidenz in den meisten Bundesländern rückläufig

Corona-Patient auf einer Berliner Intensivstation (Archivbild: REUTERS/Fabrizio Bensch)
Corona-Patient auf einer Berliner Intensivstation (Archivbild: REUTERS/Fabrizio Bensch)

Die Zahl der Krankenhauseinweisungen - der wesentliche Parameter für eine Verschärfung der Corona-Einschränkungen - geht in den meisten Bundesländern zurück.

So sind die aktuellen Werte von Freitag in 11 von 16 Ländern laut Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) kleiner als die Vergleichszahl der Vorwoche. In vier Bundesländern war diese Hospitalisierungsinzidenz etwas höher als vor sieben Tagen (Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen), in Mecklenburg-Vorpommern blieb sie stabil.

Bundesweit gab das RKI die Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner und Woche am Freitag mit 1,58 an - ein Rückgang um 0,3 im Vergleich zur Vorwoche. Besonders hoch ist diese Inzidenz demnach in Bremen (3,38), Hessen, Rheinland-Pfalz (je 1,88) und Bayern (1,84). Niedrige Werte melden das Saarland (0,81), Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg (beide 0,87). Dabei ist zu beachten, dass diese Werte die tatsächliche Lage etwas unterschätzen, weil einige Patienten noch nachgemeldet werden.

Länder legen Schwellen selbst fest

Beim Erlassen und Aufheben von Corona-Beschränkungen orientierte sich die Politik lange Zeit stark an der Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche. Auch diese 7-Tage-Inzidenz geht seit zwei Wochen zurück. Da aber immer mehr Menschen geimpft und dadurch vor schweren Verläufen geschützt sind, nimmt die Aussagekraft dieses Wertes ab.

Deshalb soll der Fokus nun verstärkt auf der Lage der Kliniken liegen. Im Infektionsschutzgesetz heißt es dazu: "Wesentlicher Maßstab für die weitergehenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen." Dabei ist es Sache der Bundesländer, kritische Schwellen festzulegen, ab denen weitergehende Beschränkungen greifen.

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