Nach HU geht Motorhaube unterwegs auf: Wer haftet?

Oldenburg (dpa/tmn) - Wer sein Auto bei einer Prüfstelle zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt hat, muss sich darauf verlassen können, dass die Motorhaube dort nach der Prüfung wieder richtig verschlossen worden ist.

Ansonsten muss die Prüfstelle Schäden ersetzen, zu denen es wegen der nicht verschlossenen Haube gekommen ist. Das zeigt ein Urteil (Az.: 6 U 31/22) des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG), auf das der ADAC hinweist.

In dem Fall war plötzlich die Motorhaube eines Autos, in dem zwei Frauen auf einer Stadtautobahn unterwegs waren, nach oben aufgeschlagen. Die Fahrerin konnte den Kleinwagen zwar noch auf den Seitenstreifen anhalten und niemand wurde verletzt. Doch durch den Aufprall der Haube am Auto entstand ein Totalschaden.

Vor dem Unfall hatte der Mann der Fahrerin das Auto gerade erst von der HU bei einer Prüfstelle abgeholt. Kurz danach war seine Frau mit dem Auto und der Beifahrerin los- und auf die Stadtautobahn gefahren.

War die Haube richtig eingerastet?

Der Mann verklagte daraufhin das Land Niedersachsen als Dienstherrin des Prüfers, der bei dem Auto die HU abgenommen hatte, auf Schadenersatz. Vor dem Landgericht (LG) hatte das keinen Erfolg. Dieses konnte beim Prüfer kein Verschulden feststellen. Er hatte vor Gericht ausgesagt, nach der Kontrolle des Motors immer zu prüfen, ob die Haube richtig eingerastet ist. Warum die Haube plötzlich aufsprang, war nach Ansicht des Gerichts nicht mehr zu klären.

Der Mann ging in Berufung und bekam vor dem Oberlandesgericht (OLG) Recht. Ein vom Gericht hinzugezogener Sachverständiger stellte fest: Die Haube war nicht ordnungsgemäß verschlossen, ihr Schließmechanismus entfettet und trocken. Deshalb habe das Schloss nicht korrekt greifen können. Offenbar, so das Gericht, hatte der Prüfer nicht sichergestellt, dass die Haube arretiert war. Eine andere Ursache kam dem OLG zufolge nicht in Betracht.

Kein Mitverschulden feststellbar

Das Gericht schloss auch aus, das der Mann oder seine Frau die Haube nach dem Prüftermin noch einmal geöffnet und danach nicht wieder richtig geschlossen hatten.

So kurz nach der HU habe auch keine Verpflichtung bestanden, das Auto abermals zu checken, stellte das OLG fest. So musste sich der Mann auch kein Mitverschulden anrechnen lassen. Er bekam den Totalschaden und die Rechtsanwaltskosten ersetzt.