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„Mein Hund beißt nicht“: Unangeleinter Hund verletzte Jogger im Stadtwald

Der Halter des Hundes zeigt vor Gericht Reue.

„Der tut nix“ – oft haben Jogger und Spaziergänger diesen Satz schon gehört beim Anblick eines unangeleinten Vierbeiners, der plötzlich aus dem Ruder läuft. Getoppt wird der Ausspruch nur von der Behauptung „mein Hund beißt nicht“. Dieser Satz fiel im November 2016, als Wirtschaftsprüfer Theo S. (69, Name geändert) in Junkersdorf mit seinem Mischlingshund spätabends im Stadtwald unterwegs war. Unangeleint versteht sich, denn „das machen wir immer so“, sagte S. vor Gericht, wo er sich am Dienstag wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten musste. Denn sein Hund soll in jener Nacht auf Jogger Peter S. (72) zugelaufen und ihn in die linke Wade gebissen haben. „Ich lasse den Hund jeden Abend frei laufen, der hat noch nie jemanden gebissen“, stritt der Angeklagte jegliche Verantwortung ab. Weil er sich seiner Sache offensichtlich so sicher war, hatte er auf einen Anwalt an seiner Seite verzichtet. Nach seiner Überzeugung sei es durchaus möglich, dass der Jogger sich die Verletzung durchaus an abgeschnittenen scharfen Ästen und Zweigen einer Hecke im Stadtwald zugezogen habe. Um seine Sicht der Dinge zu bekräftigen, legte er dem Gericht ein Foto vor, dass das Gebiss seines Hundes zeigte mit dem Hinweis: „Wenn der zubeißt, dann sieht eine Wunde aber anders aus.“ „Mein Hund beißt nicht“ „Martialisch“, entfuhr es dem Richter dann auch beim Anblick der beeindruckenden Fangzähne des Mischlingshundes. Die Uneinsichtigkeit des Angeklagten begann zu bröckeln, als das Opfer im Zeugenstand von dem Vorfall berichtete. Er hatte den Angeklagten unmittelbar nach dem Geschehen auf den Biss angesprochen und lediglich zur Antwort erhalten: „Mein Hund beißt nicht.“ Der Wirtschaftsprüfer habe ihn mit diesen Worten „einfach stehen gelassen“, ohne sich weiter zu kümmern, noch nicht einmal einen Blick auf die Verletzung habe er geworfen. Diese Haltung habe ihn letztlich zur Strafanzeige veranlasst, sagte der Jogger: „Mir geht es nicht um ein Schmerzensgeld, sondern darum, dass er seinen Hund anleint. Hier gibt es schließlich in unmittelbarer Nähe einen Spielplatz, eine Kita und eine Schule.“ Der Jogger war am nächsten Tag beim Arzt gewesen, hatte sich die Bisswunde – eine solche war es tatsächlich – attestieren lassen und musste eine Woche ein Antibiotikum einnehmen. „Wenn es denn so gewesen ist, dann tut es mir leid“, sagte der Angeklagte nach der Zeugenaussage. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage entscheiden wollen und einen Strafbefehl über 600 Euro beantragt. Dem Gericht schien das zu hoch. Stattdessen sollte das Verfahren gegen eine Zahlung von 300 Euro eingestellt werden. Weil der Wirtschaftsprüfer lediglich bereit war, 100 Euro zu zahlen, kam es zum Prozess. Da der Angeklagte zuletzt klein bei gab, einigten sich die Verfahrensbeteiligten auf eine Einstellung mit Geldauflage: Das Dellbrücker Tierheim soll 300 Euro erhalten, dann werden die Akten ohne Urteil geschlossen....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta