Immer wieder Regelverstöße auf Oktoberfest - „Highlight-Kontrolle“ für Beamte: Zoll nimmt nach Hinweis Wiesn-Toiletten ins Visier
Mit einer Kontrolle auf dem Oktoberfest hat der Münchner Zoll die Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte an den Toiletten unter die Lupe genommen. Die Ermittler hatten zuvor einen Hinweis erhalten. Über diese „Highlight-Kontrollen“ freuen sich die Beamten besonders.
Der Münchner Zoll hat am Dienstag das Personal der öffentlichen Toiletten auf dem Wiesn-Gelände kontrolliert. Rund 30 Ermittler besuchten in der Zeit von 11 bis 15 Uhr alle Standorte auf dem Oktoberfest und befragten rund 80 Arbeitnehmer, wie Zoll-Sprecher Martin Brandlhuber im Gespräch mit FOCUS online erklärt.
Mit der Schwerpunkt-Kontrolle gehe der Münchner Zoll einem Hinweis nach. Details nennt die Behörde aus ermittlungstaktischen Gründen nicht. Unter anderem prüften die Beamten, ob der Branchen-Mindestlohn von 12,41 Euro eingehalten wird und ob eine Arbeitserlaubnis für die Beschäftigten vorliegt. Fast alle Kontrollierten seien rumänische Staatsangehörige.
Zoll-Ermittler prüfen Sozialabgaben von Wiesn-Angestellten
Die Zoll-Ermittler nutzten einen Fragebogen, um etwa die Arbeitszeit und den Lohn zu erfassen. Abhängig von der Sprachkundigkeit der Befragten könne so eine Kontrolle auch mal länger dauern. „Wir gehen auch zum Geschäftsführer und lassen uns die Arbeitsverträge zeigen“, sagt Brandlhuber. Aus der Differenz zwischen Brutto- und Nettogehalt lasse sich dann erschließen, ob alle Sozialabgaben ordnungsgemäß gezahlt würden.
„Größere Erkenntnisse“ hätten sich bei den Befragungen vor Ort noch nicht ergeben, so Brandlhuber. Weiteres werde die Auswertung im Anschluss zeigen. „Der Erfassungsbögen werden beim Einsatzleiter abgegeben“, erläutert der Zoll-Sprecher das Vorgehen. Dann erhalte die Behörde einen besseren Überblick.
„Highlight-Kontrollen“ decken immer wieder Verstöße auf dem Oktoberfest auf
Während des Oktoberfests nimmt der Zoll laut Brandhuber immer wieder Berufsgruppen in den Fokus, die „knapp am Mindestlohn liegen“. In den Vorjahren seien das etwa die Sicherheitsdienste, Taxi- und Rikscha-Fahrer gewesen. Die Wiesn-Bedienungen fallen nicht in den Aufgabenbereich des Zolls, weil die nicht angestellt sind, sondern selbstständig arbeiten.
Verstöße habe der Zoll bei seinen Kontrollen immer wieder festgestellt. „Es gab auch Kontrollen, bei denen alles in Ordnung war“, betont Brandlhuber. Der Behörde sei es wichtig, Präsenz zu zeigen. Zumal die Theresienwiese nur knapp zwei Kilometer entfernt vom Münchner Hauptzollamt liegt und für die Beamten eine „Highlight-Kontrolle bei schönem Wetter“ sei. „Wir schauen auf einen fairen Wettbewerb“, beschreibt der Zoll-Sprecher die Aufgabe seines Teams.
Deckt der Zoll bei seinen Ermittlungen Verstöße auf, droht den Beschuldigten eine saftige Strafe. Zunächst übernimmt die Staatsanwaltschaft, ein Richter entscheidet über das Strafmaß. Verschiedene Faktoren wie die Schadenssumme oder illegale Beschäftigungsverhältnisse fließen dort mit ein. „Bei einer Schadenssumme von mehr als einer Million Euro gibt es eine Gefängnisstrafe“, erläutert Brandlhuber. Darunter liegt die Spanne der Geldstrafe bei 3000 bis 500.000 Euro.