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Immobilien: Höhere Strafen für Geisterhäuser in Berlin

Berlin. Bezahlbarer Wohnraum ist in Berlin Mangelware. Ein besonderer Dorn im Auge des rot-rot-grünen Senats sind deshalb auch Immobilien, die leer stehen und verwahrlosen – und somit unbewohnbar sind. Verschwendeter Wohnraum, der eigentlich dringend benötigt würde. Das Abgeordnetenhaus hat daher am Donnerstag die Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes beschlossen. Nun können Bezirke höhere Strafen gegen Besitzer von sogenannten Geisterhäusern verhängen.

Denn es sind Häuser wie jenes am Hermannplatz in Neukölln, die Unverständnis und Kopfschütteln verursachen. Seit mindestens 2012 steht es leer. Eigentümer ist eine alteingesessene Neuköllner Familie. Mittlerweile gehört das Haus an der Hasenheide, direkt gegenüber von Karstadt, der hochbetagten Matriarchin – die mit der Immobilie wohl lange Zeit überfordert war.

Kommentar: Schluss mit Spuk um die Berliner Geisterhäuser

Geisterhaus am Hermannplatz steht seit 2012 leer

Sechs Stockwerke hoch ist das Haus, es hat drei langgestreckte Balkone und 44 Fenster. 2016 hat das Neuköllner Bezirksamt einen Bauantrag für das Haus bewilligt. Seitdem ist auch einiges geschehen: Mittlerweile wurde es kernsaniert. Den Rohbau haben die Architekten von Hiva Hochbau GmbH fertiggestellt. Auf ihrer Webseite ist zu lesen, dass nach der Renovierung hier ein Boardinghouse mit 125 Wohnungen entstehen sollte. Die Fertigstellung war für 2019 geplant. Doch auch im Frühjahr 2020 ist das Haus noch immer unbewohnt. Wann die ersten Mieter einziehen dürfen, weiß auf Nachfra...

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