Innenminister von Thüringen und Bayern - Syrische Flüchtlinge haben nicht immer Grund für Schutz

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Mit einem Charterflug sind 40 Menschen vom Flughafen München abgeschoben worden. (Symbolbild)Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Schutzstatus syrischer Flüchtlinge in Deutschland begrüßt.

„Ich teile die Auffassung des Gerichts“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND)“. „Man muss die Lage in Syrien differenziert betrachten. Es gibt auch geflüchtete Syrer, die nachweislich regimetreu sind und deshalb keine Konsequenzen zu befürchten haben.“ Maier sagte weiter: „Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass insbesondere Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern, die schwere Straftaten begangen haben, wieder durchgeführt werden sollten, notfalls über Drittstaaten. Die nationalen Sicherheitsinteressen überwiegen hier gegenüber den individuellen Interessen der abgelehnten Asylbewerber.“

Bayerns Innenminister Herrmann: Urteil „sehr wichtig und richtungsweisend“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte das Urteil auf Anfrage des RND „sehr wichtig und richtungsweisend“. Zwar habe sich das Regime des syrischen Diktators Baschar al-Assad „leider gefestigt“, betonte er, „aber es gibt weite Teil des Landes, in denen man ungefährdet leben kann. Deshalb gibt es keinen Anlass, jedem, der zu uns kommt, automatisch Schutz zu gewähren.“ Herrmann fuhr fort: „Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, eine neue Lagebewertung für Syrien vorzunehmen.“

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in seinem Urteil erklärt, in Syrien bestehe für Zivilisten „keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“ mehr. Die Entscheidung des OVG stehe gegen die bislang gängige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen, sagte ein Sprecher des höchsten Verwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen kürzlich.