Internationaler Gerichtshof: Syrien muss gegen Folter im eigenen Land vorgehen
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat Syrien dazu verpflichtet, sofortige Maßnahmen gegen Folterpraktiken im Land zu ergreifen. Damit gab das Gericht einer Klage von Kanada und den Niederlanden statt, die Syrien wegen Verstoßes gegen die Antifolterkonvention angezeigt hatten.
Vertreter Syriens blieben fern
Das Land müsse alles tun, um Folter oder unmenschliche Behandlung von Gefangenen zu verhindern, erklärte der Internationale Gerichtshof. Außerdem verpflichtete das Gericht Syrien dazu, dafür zu sorgen, dass keine Beweise für Folter vernichtet würden.
Vertreter Syriens waren weder zur Anhörung im Oktober noch zur Urteilsverkündung am Donnerstag erschienen. Das Urteil des UN-Gerichts ist bindend. Allerdings kann es das Urteil nicht selbst durchsetzen; dazu könnte das Gericht höchstens den UN-Sicherheitsrat anrufen.
Die Rechtsvertreter der Kläger Kanada und Niederlande hatten angeführt, dass Zehntausende syrische Bürger:innen gefoltert, ermordet und verschleppt worden waren. Tausende seien Opfer von sexueller Gewalt oder von Giftgasangriffen geworden.
Vorwurf: Seit 12 Jahren verletzt die Regierung die UN-Antifolterkonvention
Menschen würden in geheimen Haftzentren festgehalten und dort unmenschlich behandelt. Seit mindestens 12 Jahren verletze die Regierung unter Präsident Baschar al-Assad systematisch die UN-Antifolterkonvention.
Das noch anstehende Hauptverfahren gegen Syrien kann Jahre dauern.
2011 begann mit Protesten gegen die Regierung von al-Assad der Konflikt in Syrien. Nachdem diese gewaltsam niedergeschlagen wurden, brach ein blutiger Bürgerkrieg aus. Dabei kamen bisher rund eine halbe Millionen Menschen ums Leben, Hunderttausende wurden verletzt.