IW-Gutachten - Soli-Aus entlastet deutsche Firmen um 65 Milliarden Euro
Die deutsche Wirtschaft klagt über hohe Lasten und eine erdrückende Bürokratie. Durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags könnten Unternehmen laut dem arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) rund 65 Milliarden Euro einsparen.
Sollte der Solidaritätszuschlag komplett wegfallen, würde das der deutschen Wirtschaft Entlastung in zweistelliger Milliardenhöhe bringen. Ökonom Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat die Abschaffung des Soli als längst überfällig bezeichnet, berichtet das „Handelsblatt“.
„Vom Soli abzulassen, würde die Unternehmen endlich etwas entlasten und ihnen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben“, so Hentze gegenüber der Zeitung. Sein Institut hat berechnet, dass Unternehmen seit 2020 etwa 65 Milliarden Euro an den Staat gezahlt haben.
Bundesverfassungsgericht prüft Rechtmäßigkeit des Soli
Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell die Rechtmäßigkeit des Zuschlags. Laut dem „Handelsblatt“ könnte eine Entscheidung gegen den Soli ein beträchtliches Loch in den Bundeshaushalt reißen. Allein im Haushalt 2024 sind Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro eingeplant.
Laut dem Bericht erwartet die Bundesregierung für den Zeitraum zwischen 2020 und 2028 Soli-Einnahmen von insgesamt 122 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte dieser Summe entfalle auf Unternehmen.
Das gilt beim Soli:
Bürger sind dann solipflichtig, wenn ihre Einkommensteuer einen bestimmten Freibetrag überschreitet.
Den Solidaritätszuschlag muss zahlen, wer im Jahr 2024 als Alleinstehender eine Einkommen-Steuerschuld von mindestens 18.130 Euro aufweist. Für Paare gilt der doppelte Betrag von 36.260 Euro. Nur Steuerzahler über dieser Einkommensteuer-Höhe zahlen den Zuschlag.
Auch Selbstständige und Unternehmer müssen den Soli zahlen, sofern ihr Einkommen nicht unter dem genannten steuerlichen Freibetrag liegt.
Laut Berechnungen des Bund der Steuerzahler gilt: Nur „Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 68.413 Euro beziehungsweise Verheiratete mit einem Jahreseinkommen von mehr als 136.826 Euro sind ‚solipflichtig‘.“
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der berechneten Einkommensteuer.
Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen auch auf die pauschale Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer, in Höhe von 25 Prozent). Das gilt nur, wenn der sogenannte Sparerfreibetrag in Höhe von 1000 Euro ausgeschöpft ist.