Juristen zum Biermonopol auf der Wiesn: "Unserer Meinung nach kartellrechtswidrig"

Kleinere Brauereien scheitern beim Versuch, ihr Bier auf dem Oktoberfest auszuschenken. Zwei Juristen finden: Es ist ein Verstoß gegen das Kartellrecht.

König Ludwig Schloßbrauerei Kaltenberg und Giesinger Bräu kämpfen gegen die Münchner Biertraditionen auf der Wiesn. Beide Brauereien dürfen nicht auf dem Oktoberfest ausschenken. Das Oktoberfest in München erlaubt nur den sechs Münchner Traditionsbrauereien Augustiner, Hacker-Pschorr, Löwenbräu, Paulaner, Spaten und Staatliches Hofbräuhaus, ihr Bier anzubieten. Die Juristen Fabian Vetter und Marcus Thallinger argumentieren in einem Gastbeitrag auf "Legal Tribune Online", dass dies einen Kartellrechtsverstoß darstellt.

Luitpold Prinz von Bayern, Ur-Ur-Enkel von König Ludwig I., klagte vor Gericht und verlor. Giesinger Bräu setzt auf Guerilla-Taktiken gegen die etablierten Brauereien – bisher ohne Erfolg. "Das Oktoberfest gilt als das "Fest des Münchner Bieres", es ist deshalb sachgerecht, nur Münchner Bier zum Ausschank zu bringen. […] Wegen des Weltruhmes des Münchner Oktoberfestes wäre ohne Zulassungsbeschränkung zu befürchten, daß die Brauereien der ganzen Welt enorme 'Eintrittsgelder' bezahlen würden, um damit die Ausschankbetriebe zu bewegen, ihr Bier auszuschenken", lautet das Urteil.

Oktoberfest: Juristen sehen Verstoß in Verträgen zwischen Stadt und Festwirten

Eine Bedienung trägt im Hacker-Pschorr-Festzelt auf dem Münschener Oktoberfest mehrere Maßkrüge
Eine Bedienung trägt im Hacker-Pschorr-Festzelt auf dem Münschener Oktoberfest mehrere Maßkrüge

Vetter und Thallinger betonen, dass die Münchner Stadtverwaltung durch Verträge mit den Festwirten den Wettbewerb beschränkt und nur bestimmte Brauereien bevorzugt: "Stadt und Festbezieher schotten diesen Markt gegenüber anderen Marktteilnehmern komplett ab und bezwecken damit eine Wettbewerbsbeschränkung. Es gibt keine irgendwie geartete Zugangsmöglichkeit für andere, auch ortsansässige, Brauereien."

Der Ausschluss anderer Brauereien sei laut Vetter und Thallinger ein Verstoß gegen das Gesetz: "In der aktuellen Gestaltung ist der Ausschluss anderer Brauereien unserer Meinung nach kartellrechtswidrig. Die Stadt begeht eine 'Flucht ins Privatrecht', vielleicht um einer Auseinandersetzung vor den Verwaltungsgerichten zu entgehen." Eine Lösung könnte eine Benutzungssatzung mit klaren Zulassungskriterien sein, die auch kleinen Brauereien wie Giesinger Bräu Chancen gibt.

Die Stadt München wird ihre Positionen und finanziellen Vorteile verteidigen, doch der rechtliche Kampf um den Wiesn-Ausschank geht weiter. Die Diskussion könnte Preiswettbewerb und neuen Bieranbietern Raum geben.

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