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Justiz: Diskriminierungsstreit um juristische Prüfungen

Berlin. Eigentlich eine normale Bitte, mit der sich Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am 11. Juni an Berlins Richter und Staatsanwälte wandte. Die Prüfungen für den juristischen Nachwuchs stehen im Herbst an. Alle „Richterinnen und Staatsanwältinnen“ hoffte der Senator „für eine Tätigkeit als Prüferin beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt zu gewinnen“.

Dass darin ausschließlich weibliche Kräfte angesprochen wurden, begründet die Justizverwaltung mit einer Studie aus Nordrhein-Westfalen von 2017. Daraus gehe hervor, das Frauen bei mündlichen Prüfungen im Justizwesen mit geringer Wahrscheinlichkeit schlechter abschneiden als Männer, „wenn die Kommission nur mit (männlichen) Prüfern besetzt ist“. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Sven Kohlmeier hervor, die der Berliner Morgenpost vorliegt.

Die Wahrscheinlichkeit liegt demnach im niederen bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Der Effekt verschwinde jedoch vollständig, „wenn mindestens eine Frau Teil der Prüfungskommission ist“, heißt es weiter. Das sei in Berlin nur bei zwei Drittel der stets dreiköpfigen Kommissionen der Fall. Insgesamt machen Frauen im Jahr 2020 nur rund 33 Prozent aller Prüfenden aus, wobei hier in den vergangenen Jahren aber ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen war.

Senat schließt gleiche Effekte für Berlin nicht aus

Erkenntnisse, dass weibliche Kandidaten auch in Berlin in einer Prüfung durch eine rein männliche Kommission s...

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