Justizopfer erhält Schmerzensgeld von Gutachterin

Norbert Kuß mit seiner Anwältin Daniela Lordt. Er dankte ihr noch im Gerichtssaal: «Wenn man schuldig ist, braucht man einen guten Anwalt». Foto: Kaja Sponholz
Norbert Kuß mit seiner Anwältin Daniela Lordt. Er dankte ihr noch im Gerichtssaal: «Wenn man schuldig ist, braucht man einen guten Anwalt». Foto: Kaja Sponholz

Vor Gericht lagen sich Norbert Kuß und seine Frau erleichtert in den Armen. Nach jahrelangem Rechtsstreit erhält das Justizopfer (74) nun Schmerzensgeld von der Gutachterin, die ihn mit ihrer letztlich mangelhaften Expertise ins Gefängnis gebracht hatte.

Saarbrücken (dpa) - So ganz konnte Norbert Kuß noch nicht fassen, dass der lange Rechtsstreit gegen eine Gutachterin nun so gut wie vorbei ist. «Es ist wie damals bei der Verurteilung», sagte der 74-Jährige in Saarbrücken nach der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts.

«Es geht unter die Haut, und es braucht Zeit, bis man es begreift», sagte er. Anders als vor mehr als 13 Jahren, als er auf Grundlage des mangelhaften Gutachtens wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner damaligen Pflegetochter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war, haben er und seine Frau Rita jetzt Grund zur Freude.

Noch im Gerichtssaal umarmte sich das Paar erleichtert, mit Tränen in den Augen. Das Oberlandesgericht gab Kuß Recht und sprach ihm einen Schmerzensgeld in Höhe von 60 000 Euro zu. Das waren zwar 20 000 Euro weniger, als seine Anwältin gefordert hatte - aber 10 000 Euro mehr als jene Summe, zu der die Psychologin bereits Anfang 2015 vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden war. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt.

Nach Ansicht des 4. Zivilsenats des OLG bestand nach der Ausführung des renommierten Experten Max Steller für niemanden mehr ein Zweifel, dass damals bei der Erstellung des schriftlichen und mündlichen Gutachtens «evidente, grobe Fahrlässigkeit seitens der Sachverständigen» vorgelegen habe.

«Die Kernaussage des Gutachtens, wonach die Angaben der Belastungszeugin mit hoher Wahrscheinlichkeit als glaubhaft einzuschätzen waren, war nicht haltbar», betonte Richter Dieter Barth. In dem vorangegangenen Prozess hätte ein Freispruch erfolgen müssen. Die Gutachterin hatte seinerzeit die Aussagen des lernbehinderten Mädchens als «mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhaft» eingestuft. Fast zwei Jahre saß Kuß deswegen unschuldig im Gefängnis, bevor das Urteil in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wurde.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes habe man «den Makel in der Öffentlichkeit» und die Umstände der Haft berücksichtigt, auf der anderen Seite aber auch, dass Kuß seit 2013 voll rehabilitiert sei und es jetzt nur noch um die Frage der Gutachter-Haftung ging, sagte Barth.

«Ich bin zufrieden mit der Summe und kann das Argument nachvollziehen», kommentierte Anwältin Daniela Lordt. «Den Makel des Kinderschänders hat er seit 2013 wirklich nicht mehr.» Lordt zeigte sich optimistisch, dass ihr Mandant auch noch mit seiner Forderung nach 41 000 Euro Schadenersatz Erfolg haben wird.

Norbert Kuß selbst dankte seiner Anwältin sichtlich bewegt noch im Gerichtssaal: «Wenn man schuldig ist, braucht man einen guten Anwalt», sagte er. «Wenn man unschuldig ist, braucht man die Beste. Die hatte ich.»

Mit dem Geld will der frühere Bundeswehrbeamte, der nach der Verurteilung vor dem finanziellen Ruin stand, vor allem sein Haus abbezahlen. «Ich befinde mich ja heute auf dem Stand wie vor zehn Jahren und möchte doch keine Schulden vererben.» Und: «Das Urteil ist eine gewisse Genugtuung für das, was ich erlitten habe.» Eines sei aber auch klar: «Ich kann machen, was ich will. Das wird immer Bestandteil meines Lebens sein.»