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Kabinett beschließt strengere Abschiebe-Regeln

Freiwillige Ausreise: Abgelehnte Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo gehen auf dem Kassel-Airport in Calden zum Flieger. Foto: Uwe Zucchi
Freiwillige Ausreise: Abgelehnte Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo gehen auf dem Kassel-Airport in Calden zum Flieger. Foto: Uwe Zucchi

Für Ausländer, die abgeschoben werden sollen, könnte es künftig schwieriger werden, sich der angedrohten Rückführung zu entziehen. Verbände, die sich um Integration kümmern, finden, die Regierung setze hier den falschen Schwerpunkt.

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein «Geordnete-Rückkehr-Gesetz» beschlossen, damit nicht mehr so viele Abschiebungen scheitern.

Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht unter anderem erweiterte Möglichkeiten vor, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung vorübergehend in Haft zu nehmen. Abgelehnte Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, sollen mit Wohnsitzauflagen und Bußgeldern sanktioniert werden.

Deutlich weniger Geld als bisher soll künftig für Ausländer ausgegeben werden, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. Sie sollen nur noch zwei Wochen lang Unterstützung erhalten. «Deren Leistungen werden sozusagen auf die Rückfahrkarte begrenzt», sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) am Mittwoch in Berlin. Das sei gut so.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, die Wirksamkeit des nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs liege «um ein Vielfaches» über dem, was durch das unter seinem Vorgänger Thomas de Maizière (CDU) 2017 verabschiedete erste Gesetz für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht erreicht worden sei. Diese erste Reform habe «mehr Fragen aufgeworfen als Antworten» geliefert.

Die Regierung hat für Menschen, für deren Asylantrag nach den sogenannten Dublin-Regeln eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist, jetzt «Leistungsabsenkungen» beschlossen. Sie sollen weniger erhalten, als die Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes vorsehen. Begründet wird das damit, dass Ausgaben für Aktivitäten, die der Integration dienten, bei ihnen nicht notwendig seien.

Das Kabinett beschloss zudem eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Danach sollen Alleinstehende und Alleinerziehende neben Sachleistungen künftig 150 Euro statt 135 Euro pro Monat erhalten. Wer in einer der großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, bekommt allerdings nur 136 Euro.

Arbeitswilligen Asylbewerbern will die Bundesregierung zudem früher Zugang zu Sprachkursen verschaffen - und zwar auch dann, wenn ihre Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden, gering sind. Davon ausgenommen sind nur «Geduldete mit ungeklärter Identität», da für sie ein generelles Arbeitsverbot gilt.

Einigen Innenpolitikern der Union gehen die Pläne nicht weit genug. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) sagte: «Wer uns im Asylverfahren über seine Identität täuscht, muss Folgen spüren und von Integrationsangeboten ausgeschlossen bleiben. Da müssen wir den Gesetzentwurf im Parlament noch nachverhandeln.»

Auch der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci hält es für richtig, dass Menschen, die ihre Identität verschleiern, Leistungen vorenthalten werden. «Wer jedoch jahrelang in Deutschland ist, unverschuldet nicht zurückkehren kann, sich nichts zuschulden kommen lässt und in Arbeit oder Ausbildung befindet, sollte mit einer Altfallregelung bleiben dürfen», betonte er.

Der Präsident der Diakonie, Ulrich Lilie, sagte: «Durch unverhältnismäßige Verschärfungen, die teilweise gegen Europarecht verstoßen, wird dieses Gesetz zu einer weiteren Entrechtung Geflüchteter und Geduldeter führen, Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft wird völlig blockiert.» Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte: «Trotz nur moderater Zugangszahlen tut die große Koalition so, als befände sich Deutschland im Notstandsmodus.» Die guten Ansätze der Integrationsförderung würden durch diese Abschiebe-Offensive geradezu konterkariert.

Die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Andrea Lindholz, ist mit dem Kompromiss der Bundesregierung aus anderen Gründen nicht zufrieden. «Das Migrationspaket enthält Licht und Schatten», sagte die CSU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.

Positiv seien die vorgesehenen Leistungskürzungen für Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat als Flüchtling anerkannt seien. Denn nur so könne die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland weiterzögen, begrenzt werden. Eine echte Entlastung sei auch die bis Mitte 2022 befristete Erlaubnis, Abschiebehaftplätze in regulären Justizvollzugsanstalten zu schaffen. Diese Regelung sei «wegen des krassen Mangels an Abschiebehaftplätzen» in den Ländern überfällig.

Die rechtlichen Hürden für die Anordnung von Abschiebehaft bleiben nach Einschätzung von Lindholz aber auch nach der geplanten Reform noch zu hoch. Eine bessere Regelung sei «auf Druck der SPD» nicht zustande gekommen, erklärte sie bedauernd.

Der Deutsche Städte-und Gemeindebund hält das «Geordnete-Rückkehr-Gesetz» für ein «geeignetes und gutes Instrument», um eine Überforderung der Kommunen zu vermeiden, wie Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Mittwoch) sagte. Im vergangenen Jahr seien noch immer rund 180 000 Migranten gekommen, die die Kommunen vor Herausforderungen bei Unterbringung, Versorgung und Integration stellten.