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Kabinett will Rücknahmepflicht für Elektromüll beschließen

Eine Reform des Elektrogesetzes soll die kostenlose Rückgabe und Entsorgung von Geräten wie Handys und Computern künftig erleichtern. Foto: Maurizio Gambarini/Archiv

Das Bundeskabinett will heute mit einer Reform des Elektrogesetzes die kostenlose Rückgabe und Entsorgung von Geräten wie Handys, Staubsaugern und Computern erleichtern.

Der Entwurf von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) legt fest, dass Elektrogeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern verpflichtet werden, Altgeräte beim Kauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Das gilt auch für Online-Händler. Bis zum Jahr 2019 soll die Sammel- und Wiederverwertungsquote auf 65 Prozent steigen.

Ziel ist es, mehr wertvolle Metalle aus ausrangierten Geräten zu recyceln, außerdem sollen diese nicht mehr so oft im Müll landen. Kleine Elektrogeräte mit maximal 25 Zentimetern Kantenlänge können auch ohne Neukauf abgegeben werden. Den Kassenzettel müssen Verbraucher in allen Fällen nicht mehr haben.

Bisher basiert die Rücknahme alter Geräte auf Freiwilligkeit. In der Restmülltonne dürfen sie nicht entsorgt werden. Allerdings wird etwa die 25-Zentimeter-Vorgabe als wenig verbraucherfreundlich kritisiert.

Außerdem soll das im Bundesforschungsministerium erarbeitete Programm zur IT-Sicherheit mit dem Titel «Sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt» im Kabinett verabschiedet werden. Der Hintergrund: Nahezu jedes dritte Unternehmen in Deutschland wurde in den vergangenen zwei Jahren über das Internet angegriffen, Cyber-Attacken zielen aber auch auf private Daten. Dem soll das im Koalitionsvertrag vereinbarte IT-Sicherheitskonzept Rechnung tragen.

Informationen zur geplanten Elektrogesetz-Reform

Information des Umweltbundesamtes zu Elektroaltgeräten