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Kann Deutschland Snowden aufnehmen?

Snowden bei Geheimtreffen in Moskau. (Bild: dpa / wikileaks)

Nach dem spektakulären Treffen des US-Informanten Edward Snowden mit dem Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele geht es vor allem um die Frage: Unter welchen Umständen könnte Snowden nach Deutschland kommen oder von deutschen Behörden befragt werden. Hier einige Einschätzungen.

Wenn der Bundestag zu der Spähaffäre rund um den US-Geheimdienst NSA einen Untersuchungsausschuss einsetzt, könnten die Parlamentarier auch den US-Informanten Edward Snowden als Zeugen laden. Die Bundesregierung müsste ihm dazu einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes ausstellen. 

Dieser besagt: "Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat." 

Bei einer Ladung durch einen Untersuchungsausschuss könnte sich die Regierung nach Expertenmeinung nicht davor verschließen, eine solche Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Rein formal geht es dabei nicht um Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention. 

Deutschland hat eine Auslieferungsvereinbarung mit den USA. Die Amerikaner verlangen Snowdens Festnahme - und danach ganz sicher seine Auslieferung -, falls er in Deutschland auftauchen sollte. Es gibt aber Möglichkeiten, ein solches Ersuchen auszuschlagen, etwa wenn dem Betroffenen in der Heimat die Todesstrafe droht oder er - aus deutscher Sicht - wegen einer "Straftat mit politischem Charakter" verfolgt wird. Letzteres könnte bei Snowden der Fall sein. Ein Nein zu einem Auslieferungsersuchen ist aber nach Ansicht von Fachleuten immer mit einem rechtlichen Risiko verbunden. Die rechtlichen Fragen werden derzeit geprüft.

Innenministerium hält Befragung Snowdens in Russland für möglich

Nach Auffassung des Innenministeriums ist eine Befragung des Informanten Edward Snowden in Moskau möglich. "Sollte ein Untersuchungsausschuss kommen, gibt es natürlich die Möglichkeit, Snowden in Russland zu befragen", sagte der Sprecher des Innenministeriums, Jens Teschke, am Montag in Berlin.

Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl hat sich gegen eine Aussage des Geheimdienstenthüllers Edward Snowden in Deutschland ausgesprochen. "Das muss ja nicht hier sein. Das kann ja auch an seinem derzeitigen Aufenthaltsort sein", sagte Strobl am Montag in Berlin vor einer Präsidiumssitzung seiner Partei. Armin Laschet, ebenfalls CDU-Vize, sagte, rechtlich sei es nicht möglich, Snowden in Deutschland Asyl zu gewähren. "Aber man sollte die Wege nutzen, dass er aussagen kann." Das werde nun geprüft. 

Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) plädierte dafür, unter Absicherung aller Interessen und Rücksichtnahme insbesondere auf Snowdens Sicherheit Lösungen zu finden, um seine Kenntnisse auch in Deutschland zu nutzen. 

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Die Linke will per Bundestagsbeschluss erzwingen, dass Snowden in Deutschland Asyl bekommt. Der 30-jährige frühere Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA ist derzeit in Moskau und hat bis Sommer 2014 Asyl in Russland. Bei einem Treffen mit dem Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele in Moskau vorige Woche hatte er sich bereiterklärt, in Deutschland zur NSA-Abhöraffäre auszusagen, dies aber an Sicherheitsgarantien geknüpft: Deutschland müsse ihm sicheren Aufenthalt gewähren. Die USA fordern seine Auslieferung.

Asyl für Snowden in Deutschland lehnt die Bundesregierung nach wie vor ab. Dies sei bereits im Juli geprüft worden, die Voraussetzungen dafür lägen nicht vor, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Einzelheiten über die derzeit laufenden Gespräche mit den USA über ein Geheimdienstabkommen nannte Seibert nicht. Er betonte aber die "überragende Bedeutung" der transatlantischen Beziehungen, in deren Geist die Bundesregierung auch bei den laufenden Kontakten handele. 

(Yahoo Nachrichten / dpa)


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