Karneval: Masken am Steuer sind tabu

Klar, wer Karneval mit Alkohol feiert, lässt die Finger vom Steuer. Aber auch auf Kostüme und Masken verzichten die Jecken im Auto besser und ziehen sie erst nach der Fahrt an. Warum?

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Mit einer Maske ist man am schnellsten verkleidet - ans Steuer darf man damit jedoch nicht, denn Sicht und Gehör dürfen nicht beeinträchtigt sein (Symbolbild: Getty Images)

Wer mit dem Auto zur Karnevalsfeier fährt, muss darauf achten, dass ihn ein Kostüm am Steuer nicht behindert. Ganz wichtig: Auch an den tollen Tagen müssen Fahrer am Steuer identifizierbar bleiben.

Tabu sind Masken, die das verhindern, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Außerdem darf die Verkleidung die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit nicht einschränken, beispielsweise durch Augenklappen oder Clown-Schuhe.

Bußgeld und Verlust des Versicherungsschutzes drohen

Wer dennoch so kostümiert fährt, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen. Außerdem könne die Vollkaskoversicherung die Zahlung eines Schadens nach einem dadurch verursachten Unfall verweigern, ergänzt der ADAC.

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Grundsätzlich sind Kostüme am Steuer aber nicht verboten. Besonders sperrige Kostüme und Masken packen die Feiernden aber besser in den Kofferraum und ziehen sie erst am Veranstaltungsort an - oder man nutzt den öffentlichen Nahverkehr oder ein Taxi.

Girls riding in a taxi to the Halloween party and taking selfies.
Schminke und Verkleidungen, die die Sicht nicht beeinträchtigen, sind am Steuer erlaubt - wer jedoch trinken will, nimmt trotzdem lieber ein Taxi (Symbolbild: Getty Images)

Vermummungsverbot kurzzeitig ausgesetzt

Dass Masken an Karneval überhaupt erlaubt sind, macht eine Sonderregelung möglich. Normalerweise verbietet nämlich das Vermummungsgesetz, “bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.“

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Im Versammlungsgesetz sind jedoch Sonderfälle festgesetzt, und dazu gehört auch Karneval. Während dieser Zeit sind also Masken und gesichtsverdeckende Helme erlaubt.

Jede Verkleidung ist deswegen allerdings nicht erlaubt. So sind unter anderem Polizistenkostüme mit originalgetreuer Uniform verboten. Ebenso dürfen keine Spielzeugwaffen für das Kostüm verwendet werden, sofern sie mit einer echten verwechselt werden könnten. Und auch während Karneval sind jegliche Nazi-Symbole streng untersagt.

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