Kartellrechtsexperte: "Die Konzerne versuchen, den Schaden zu begrenzen"

Kontrollmechanismen haben versagt, findet Sascha Dethof.

Aus Sicht des Kartellrechtsexperten Sascha Dethof spricht vieles dafür, dass interne Kontrollmechanismen in Autokonzernen versagt haben – mit der Folge, dass nun die Wettbewerbshüter gegen VW, BMW und Daimler ermitteln. Bei Absprachen über technische Neuerungen sei für die Zukunft eine erheblich größere Sensibilität gefordert.Sascha Dethof ist seit 2014 Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei Fieldfisher in Düsseldorf. Er berät seine Mandanten zu Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Sie haben sich intensiv mit dem Lkw-Kartell befasst. Können Sie die Mechanismen beschreiben, die zu solchen Kartellen führen? Beim Lkw-Kartell ging es vornehmlich um die Abstimmung über Bruttopreise für Nutzfahrzeuge. Absprachen über Preise gehören zu den schwerwiegendsten Vergehen im Kartellrecht. Beim hier vorgeworfenen Kartell der fünf großen deutschen Autobauer geht es - nach allem was wir bislang wissen – nicht um Preise, sondern um eine Abstimmung über Lieferanten und über Technisches unter anderem zur Abgasreinigung. Das kann ebenfalls kartellrechtlich relevant sein, hat aber soweit eine andere Qualität als beim Lkw-Kartell. Ist die Autobranche besonders anfällig für Kartelle? Bei diesen technischen Fragen ist von vornherein nicht eindeutig klar, dass es sich um einen Kartellrechtsverstoß handelt. Einheitliche Normen zum Vorteil der Verbraucher können zulässig sein, Preisabsprachen sind unzulässig. Die Absprachen über technische Dinge liegen dazwischen. Kritisch ist es, wenn ein Autobauer wegen Absprachen mit anderen Autobauern bei technischen Neuerungen nicht so weit vorstößt, wie er könnte – etwa bei einer gut funktionierenden Abgasreinigung. Heißt das, auch für Ingenieure war schwer zu erkennen, wann aus legalen Vereinbarungen illegale Praktiken wurden? Das ist in der Tat so. Abseits der Preisabsprache ist es...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung