Katholisches Mexiko entkriminalisiert Abtreibungen

Freiheitsstrafen für den Abbruch von Schwangerschaften seien verfassungswiedrig und verletzten die Menschenrechte von Frauen, so das Gericht. Das Parlament wurde angewiesen, die seit 1931 geltenden Strafen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Bereits 2021 hatte der Oberste Gerichtshof ein absolutes Abtreibungsverbot für verfassungswidrig erklärt. Dennoch sieht das Strafgesetzbuch weiterhin Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Abtreibungen vor. Auch für beteiligte Ärzte sind Haftstrafen vorgesehen.

Die Klage für eine landesweite Entkriminalisierung hatte die Organisation Gire vor dem Obersten Gerichtshof eingereicht.

Im katholisch geprägten Mexiko waren Schwangerschaftsabbrüche bisher in 20 der 32 Bundesstaaten strafbar. Nur in besonderen Fällen sind dort Abtreibungen erlaubt, etwa nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter.

Nach dem Urteil müssen nun öffentliche Krankenhäuser im ganzen Land das Recht auf kostenlose Abtreibung gewähren.