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Keine neuen Schranken für Elfenbeinhandel

Die Stoßzähne von Elefanten dürfen weiter gehandelt werden. Foto: Then Chih Wey/XinHua
Die Stoßzähne von Elefanten dürfen weiter gehandelt werden. Foto: Then Chih Wey/XinHua

Weiterhin bestehen Schlupflöcher für den Handel mit Elfenbein. Ein Durchbruch hingegen ist der Artenschutzkonferenz in Genf bei zwei bedrohten Baumarten gelungen.

Genf (dpa) - Elfenbein darf vorerst weiter in heimischen Märkten wie Japan und EU-Ländern gehandelt werden. Ein Vorschlag, das zu ändern, ist bei der Artenschutzkonferenz in Genf gescheitert.

Fortschritte gab es dagegen beim Baumschutz: Zwei Arten, eine afrikanische Zeder und der Mukula-Baum, sollen besser geschützt werden, beschlossen die Vertreter der 183 Unterzeichnerstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens (Cites).

Beim Elfenbeinhandel wollten einige afrikanische Staaten erreichen, dass alle Länder ihre Inlandsmärkte schließen. Jede Art von Handel könne die Wilderei beflügeln, sagte etwa der Vertreter Liberias. Japan hat einen der größten Elfenbeinmärkte, in der EU darf legal mit Elfenbein von vor 1947 gehandelt werden. Viele Stücke würden aber nur als «alt» deklariert, berichtete die Tierschutzorganisation Avaaz 2018. Sie ließ 100 in der EU gekaufte Elfenbein-Ornamente testen. Ein Fünftel habe von Elefanten gestammt, die in den 90er Jahren noch lebten, berichtete sie.

Japan und die EU waren neben anderen Staaten gegen die vollständige Schließung aller Märkte. Die Staaten beschlossen lediglich, dass alle Länder künftig über ihre Schutzmaßnahmen Bericht erstatten müssen. Die Organisation Pro Wildlife sieht das dennoch als Etappenerfolg.

Einige Länder wollen bei der Konferenz sogar den internationalen Handel mit Lagerbeständen wieder zulassen. Über diese umstrittenen Anträge sollte am Donnerstag entschieden werden.

Die aromatisch duftende und durch Abholzung stark dezimierte afrikanische Zeder (Widdringtonia whytei) aus Malawi und der Mukula-Baum (Pterocarpus tinctorius) aus dem südlichen und östlichen Afrika kommen auf Anhang 2 des Artenschutzabkommens. Damit ist der Handel nur noch dann möglich, wenn nachgewiesen ist, dass er die Art nicht bedroht. Der botanische Gattungsname des Mukula-Baums bedeutet «geflügelte Frucht», was von der ungewöhnlichen Form der Hülsenfrüchte herrührt. Die Beschlüsse müssen nächste Woche bei der Abschlusssitzung noch abgesegnet werden.

Das Bundesumweltministerium begrüßte die Baum-Beschlüsse. «Wir müssen die tropischen Wälder schützen, nicht nur wegen des dortigen Artenreichtums, sondern auch, weil wir dringend auf deren positive Klimawirkung angewiesen sind», sagte eine Sprecherin in Berlin.

Fehlende Mittel zur Überwachung riesiger Gebiete und Korruption begünstigen in Afrika, Südamerika und Asien Kahlschlag in Wäldern. Mehrere hundert Hölzer sind bereits auf dem Anhang 2 des Abkommens gelistet, darunter Mahagoni und afrikanisches Teak (Afrormosia). Die EU hat strenge Regeln für die Einfuhr von Hölzern des Anhangs 2.