Jeder kennt dieses Schild, aber viele verstehen es falsch
Das Schild "Anlieger frei" kennt jeder Autofahrer in Deutschland, doch die genauen Regeln nicht. Das kann teuer werden.
Deutschland ist ein Schilderwald, denn hierzulande ist alles durch und durch geregelt. Laut ADAC gibt es über 400 verschiedene Schilder. Dabei den Durchblick über die genauen Vorschriften zu behalten, ist nicht einfach – das führt dazu, dass Schilder häufig falsch interpretiert werden.
Eines davon sieht man überall in größeren sowie kleineren Städten. Die Rede ist vom Schild "Anlieger frei". Wir erklären Ihnen hier, welche Vorschriften es gibt und wie hoch das Bußgeld bei Missachtung ausfällt.
Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie es so schön heißt.
Wer zählt überhaupt als Anlieger?
Das Schild "Anlieger frei" ist oft in Verbindung mit einer Sperrscheibe zu sehen, also dem roten Kreis auf weißem Grund, Schildnummer 250. Es verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art, wobei der Zusatz darunter eben Anlieger vom Verbot ausschließt.
Doch genau da liegt meist das Missverständnis: Wer zählt als Anlieger? Was ist das überhaupt?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird der Begriff im §45 nämlich nicht näher erläutert. Demnach wissen auch viele Führerscheinbesitzer nur grob, was er bedeutet.
Anlieger ist hierbei nicht mit Anwohner gleichzusetzen. Laut Rechtsprechung ist ein Anlieger jemand, der ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder es zu einer Erledigung aufsuchen muss. Die Art der Beziehung zum Grundstück ist dabei unerheblich. Beispiele für legitime Anliegen:
Besuch eines Anwohners (ob dieser zu Hause ist, spielt keine Rolle)
Besuch einer Arztpraxis, Friseurs, Geschäftes usw.
Zufahrt zum gepachteten Garten (oder Besuch dessen)
Dienstleister, die vor Ort Aufgaben verrichten
Abholen von Personen
Lieferungen
Arbeitsplatz aufsuchen
Anlieger frei: Bußgeld bei Missachtung
Die Kombination aus Sperrscheibe und "Anlieger frei" bedeutet also schlichtweg, dass die bloße Durchfahrt der Straße verboten ist. Wer dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld. Dessen Höhe hängt davon ab, unter welcher Art Schild der Zusatz zu finden ist.
Missachtung der klassischen Sperrscheibe und dessen Varianten für verschiedene Fahrzeugtypen (Nummern 250, 251, 253, 254, 255 und 260) sowie bei den Schildern 270.1 (Umweltzone) und 242.1 (Fußgängerzone) sind folgende Bußgelder festgesetzt:
Kfz bis 3,5 Tonnen und Kraftomnibus: 55 Euro
Kfz über 3,5 Tonnen (außer PKW und Kraftomnibus): 100 Euro
sonstige Kfz (Motorräder etc:): 50 Euro
Was die wenigsten wissen: Bei "Anlieger frei" müssten tatsächlich auch Radfahrer absteigen, die eigentlich nur durchfahren möchten und kein Anliegen in der betroffenen Straße haben – es sei denn, es gibt explizit das Zusatzschild "Radfahrer frei". Doch in der Praxis wird es dafür wohl kein Bußgeld geben, das aber immerhin noch zwischen 25 und 40 Euro betragen kann.
Der kostenlose Bußgeldrechner zeigt Ihnen auf, welche Strafe Sie für ein Vergehen im Straßenverkehr erwarten können. Im Bußgeldkatalog des Kraftfahrt-Bundesamt finden Sie alle möglichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und die zugehörigen Strafen aufgelistet.
Sonderregeln für "Anlieger frei" Schild
Wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. So verhält sich die Rechtsprechung bei unbebauten Grundstücken wieder etwas anders. Finden Sie das "Anlieger frei" Schild bei Forst- oder Waldwegen, dann kommt es darauf an, ob es sich um ein Privatgrundstück, einen öffentlichen Weg oder sogar ein Naturschutzgebiet handelt.
So dürfen Feldwege, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, meist nur vom Landwirt benutzt werden. Ob das der Fall ist, lässt sich aber nicht immer erkennen. Möchten Sie also einen gemütlichen See oder Teich für ein Picknick aufsuchen, dann könnte das ein Bußgeld nach sich ziehen – parken Sie lieber woanders und gehen Sie das restliche Stück zu Fuß.
Experten Meinung
Rücksicht auf Anwohner nehmen
Wer gegen das Schild "Anlieger frei" verstößt, der läuft kaum Gefahr, ein Bußgeld zu bekommen. Dazu ist die Polizei einfach zu selten zur richtigen Zeit am richtigen Ort und das Ordnungsamt kann unmöglich nachweisen, welcher KfZ-Halter wen besucht oder nicht. Dennoch ist es mein Wunsch, dass wir alle Rücksicht aufeinander nehmen. Oft geht bei "Anlieger frei" auch um Lärmschutz, die Sicherheit spielender Kinder oder ähnliches, weswegen der Verkehr in bestimmten Straßen gering gehalten werden soll. Auch ist es unschön, Anwohnern die teils knappen Parkflächen zu nehmen – sofern Sie also kein Anliegen in der jeweiligen Straße haben, bleiben Sie fair und parken woanders oder nehmen Sie eine Minute Umweg in Kauf, statt den Schleichweg zu fahren.
Dieser Artikel kann Partnerlinks enthalten, von denen Yahoo und/oder der Herausgeber möglicherweise eine Provision erhält, wenn Sie über diese Links ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben.