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Kfz-Mechaniker will Umkleidezeit bezahlt bekommen

Ist das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung Arbeitszeit? Mit dieser Frage befasst sich heute das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Foto: Arno Burgi

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf will heute klären, ob das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört und deshalb bezahlt werden muss.

Ein Kraftfahrzeugmechaniker, der bei einem städtischen Verkehrsunternehmen angestellt ist, hat seinen Arbeitgeber auf nachträgliche Bezahlung verklagt.

Seine Umkleidezeit betrage vor und nach der Arbeit jeweils fünf Minuten. Nach Feierabend kämen zehn Minuten für das Duschen hinzu, rechnete der Mann vor. Für die Zeit von März bis Oktober 2014 will er deshalb 750 Euro nachgezahlt bekommen. Das Arbeitsgericht Oberhausen hatte seiner Klage im Frühjahr in erster Instanz stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht muss jetzt über die Berufung des Arbeitgebers entscheiden.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf