Nach Klage gegen Aldi: Was sich in deutschen Werbeprospekten bald ändern dürfte

Der EuGH entscheidet diese Woche in einem Verfahren gegen Aldi, was möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf deutsche Werbeprospekte haben könnte.

23 Prozent billiger – bei solchen Rabatten greifen Kunden gerne zu, vor allem wenn es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt. Doch ist das wirklich ein Schnäppchen? Diese Frage soll in dieser Woche der EuGH als oberstes Gericht in Europa entscheiden, wie die "Lebensmittel Zeitung " berichtet. Konkret geht es um einen Fall beim Discounter Aldi.

Aldi warb in einem Prospekt für Fairtrade-Bananen. Preis: 1,29 Euro je Kilo. Dabei prangte über dem Angebot die Angabe, die Bananen seien damit 23 Prozent billiger als der übliche Preis von 1,69 Euro je Kilogramm. Darunter, kleingedruckt, gab der Discounter auch den günstigsten Preis der letzten 30 Tage an – und der lag ebenfalls bei 1,29 Euro.

Seit 2022 müssen Händler immer Referenzpreise angeben

Eine Aldi-Filiale ist zu sehen.
Eine Aldi-Filiale ist zu sehen.

Machen Kunden hier also ein Schnäppchen, oder verleiten zweifelhafte Prozentangaben zum Kauf?Das fragte sich auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, und klagte gegen Aldi Süd. Der EuGH soll nun zwei zentrale Fragen bei der Preisangabenverordnung klären.

Seit Mai 2022 muss ohnehin der günstigste Preis der letzten 30 Tage als Referenzpreis angegeben werden, so sieht es die Verordnung vor. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass sich auch Rabatte auf diesen Referenzpreis beziehen müssen. Im vorliegenden Fall wären es dann null statt 23 Prozent. Hier müssen nun die Luxemburger Richter Klarheit schaffen.

Urteil könnte "weitreichende Folgen für Preiswerbung" haben

Außerdem störte sich die Verbraucherzentrale auch an einem sogenannten "Preis-Highlight". Mit diesem Begriff bewarb Aldi Süd ein Angebot für Ananas, trotz der Tatsache, dass der Angebotspreis dem Referenzpreis entsprach. Der EUGH soll klären, ob "werbliche Hervorhebungen, mit denen die Preisgünstigkeit eines Angebots unterstrichen werden" soll, sich grundsätzlich auf den 30-Tage-Bestpreis beziehen muss.

Die Verbraucherschützen hoffen, dass die Richter ihre Vorstellungen der Angabenverordnung teilen, erklärt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Entscheidet der EuGH in unserem Sinne, hätte das weitreichende Folgen für Preiswerbung", sagt Tausch der "Lebensmittel Zeitung". Auf jeden Fall könnten Verbraucher dann sofort erkennen, ob ein Rabattangebot wirklich ein Schnäppchen ist.

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