Klagen der Kommunen gegen Volkszählung ziehen sich hin

«19 Brandenburger Kommunen klagen gegen Volkszählung 2011». Foto: Tobias Kleinschmidt/Illustration

Die Klagen Hunderter Städte und Gemeinden gegen die Volkszählung 2011 ziehen sich hin: Viele Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ruhen zurzeit, weil zunächst ausgewählte Pilotverfahren abgewickelt werden.

Dies zeigt eine Länderumfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zudem warten viele Richter auf die Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht, die der Stadtstaat voraussichtlich spätestens in drei Monaten einreicht, wie ein Senatssprecher der dpa sagte.

Nach der Volkszählung leben in vielen Kommunen weit weniger Einwohner als von den Städten und Gemeinden bis dahin angenommen. Weil Geldzuweisungen der Länder an die Einwohnerzahl gekoppelt sind, entgehen den Kommunen aufgrund der Ergebnisse massiv Einnahmen. Laut Statistischem Bundesamt gilt weiter die Zahl aus dem Oktober 2014, dass bundesweit 344 Klagen erhoben wurden.

Ein Sprecher der Berliner Innenverwaltung sagte, sein Land hege schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen das 2011 angewendete Stichprobenverfahren. Vor allem in Großstädten sei dies nicht sinnvoll.

Die Statistiker hatten errechnet, dass in der Hauptstadt rund 180 000 Einwohner weniger leben als angenommen. Deswegen bekommt das Land pro Jahr rund 470 Millionen Euro weniger aus dem Länderfinanzausgleich. Der Senat erhofft sich mit seiner Klage auch Rechtssicherheit und ein besseres Verfahren beim anstehenden Zensus 2021.

In Baden-Württemberg lassen 138 Kommunen in Absprache mit dem Statistischen Landesamt ihre Zensusklagen ruhen. Sie können bei einem Erfolg von sechs ausgewählten Pilotklagen ihre Forderungen nachträglich geltend machen. Damit hat Baden-Württemberg mit seinen 1101 Gemeinden die absolut höchste Klägerzahl.

Den größten Anteil allerdings hat Nordrhein-Westfalen mit mindestens 71 Klagen bei 396 Gemeinden. Die Stadt Aachen, die mit 8,5 Prozent den größten statistischen Einwohnerschwund unter allen Großstädten hinnehmen musste, hielt sich unter Hinweis auf ein laufendes Klageverfahren bedeckt. Wie viel Geld durch den Einwohnerverlust verloren geht, dazu machte sie keine Angaben.

Einige Kommunen in Deutschland haben ihre angekündigten Klagen allerdings mittlerweile zurückgezogen, weil sie hohe Kosten für den Rechtsstreit befürchten.

Die Verfahren von 23 niedersächsischen Kommunen bei mehreren Verwaltungsgerichten werden momentan nicht aktiv betrieben, wie der Geschäftsführer des dortigen Städte- und Gemeindebundes, Berthold Ernst, der dpa sagte. Abgewartet werden soll der Ausgang der Berliner Klage vor dem Verfassungsgericht.

In Sachsen klagen nach Angaben des Statistischen Landesamts zehn Kommunen gemeinsam gegen den Zensus, seit Juni sind drei Klagen als Musterverfahren anhängig. «Die Sache wird uns wohl noch zwei bis drei Jahre beschäftigen», sagte der Finanzbürgermeister von Freiberg, Sven Krüger, der dpa.

Auch in Hamburg zieht sich das Verfahren hin. Nach der Klagedrohung im Mai 2014 legte die Stadt nach Angaben eines Senatssprechers im Oktober beim Statistikamt Nord Widerspruch gegen den Zensus ein. Man warte immer noch auf eine Antwort. Beim Statistikamt heißt es dazu, man arbeite daran.

Hintergrund zur Zensusmethode

Aufsatz zu Abweichungen des Zensus

Klagebegründung der Stadt Braunschweig