Nach kleiner Pause - Italien flutet Urlauber wieder mit Bußgeldern - so reagieren Sie auf die Briefe

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Der Motorradfahrer wurde 15 Mal geblitzt.Monika Skolimowska/dpa

Deutsche Urlauber, die in Italien falsch geparkt haben, über eine rote Ampel gefahren oder zu schnell unterwegs sind, können nun wieder in der Heimat belangt werden. Die Italienischen Behörden können vom Kraftfahrtbundesamt Informationen zu Verkehrssündern einholen. Wie Sie auf den Brief reagieren.

Der Italien-Urlaub liegt schon Monate zurück doch plötzlich liegt ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Postkasten! Das könnte besonders Italien-Liebhabern passieren. Ein Streit zwischen Deutschland und Italien sorgte die vergangenen Monate für einen indirekten Freischein. Italien hatte nämlich Daten von deutschen Verkehrssündern auch für Verstöße genutzt, die nicht durch das innerhalb der EU einheitliche Eucaris-System abgedeckt waren. Das führte zu einem Stillstand bei der Weitergabe von Informationen durch das Kraftfahrtbundesamt.

Besonders in beliebten Touristenorten wie Meran, Rom oder Florenz stapeln sich Tausende von Strafzetteln, die nun endlich verschickt werden können. Allein in Meran geht es um 4000 Knöllchen und Bußgelder von über 230.000 Euro.

So reagieren Sie auf die hohen Bußgelder aus Italien

Im Nachhinein kann eine Unachtsamkeit richtig teuer werden. Aber was tun, wenn der Bescheid schon da ist? Augen zu und durch oder gibt es noch Hoffnung, sich zu wehren?

Ganz wichtig: Erst mal durchatmen und den Tatvorwurf genau checken! Alexander Schnaars vom ADAC rät im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk : „War ich das wirklich? Wenn ja, sollte man zahlen. Andernfalls gibt es rechtliche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.“ Bei Unsicherheiten, ob der Bescheid wirklich gerechtfertigt ist, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.

Grundsätzlich gilt: Die Fristen im Blick behalten! Der Bußgeldbescheid muss innerhalb eines Jahres zugestellt werden. Die Uhr läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die italienische Behörde den Bescheid abgeschickt hat. Also ruhig das Datum auf dem Dokument prüfen.

Achten Sie auch auf die Sprache! Wurde das Dokument auf Italienisch oder Englisch zugestellt? Sofort Einspruch einlegen! Denn ein Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland muss auf Deutsch zugestellt werden. „Der Betroffene muss verstehen können, was ihm vorgeworfen wird“, so der ADAC. Wer einen Bußgeldbescheid in italienischer Sprache erhält, sollte sofort Einspruch einlegen und verlangen, dass der Bescheid erneut in deutscher Sprache zugestellt wird. Einen Haken hat das Ganze aber. Den Einspruch müssen Sie auf Italienisch verfassen – und das kann ohne Anwalt knifflig werden!

Das passiert, wenn man einen Brief ignoriert

Viele denken vielleicht: „Das wird schon irgendwie verjähren…“ Doch Fehlanzeige! Ein simples Aussitzen lohnt sich also nicht, wie Schnaars vom ADAC warnt: „Die italienischen Bußgelder können in Deutschland über das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden.“ Wer etwa ein Bußgeld aus Italien nicht bezahlt, kann bis zu fünf Jahre lang in Italien in finanzielle Haftung genommen werden, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass noch eine Rechnung offen ist.

Wer auf den nächsten Italien-Urlaub hofft, sollte sich gut überlegen, ob er den Strafzettel ignoriert. Denn bei einer Verkehrskontrolle oder an der Grenze können die offenen Bußgelder noch immer im System sein – und dann wird es richtig peinlich und auch teuer.

Aber es gibt zumindest eine wichtige Ausnahme: Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot kann immer nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei gibt es bei Verkehrsverstößen im Ausland nicht.

Das passiert, wenn man in Italien gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt

Die Kommune oder Gemeine stellt das Bußgeld aus und prüft dann das Autokennzeichen. Ist das Kennzeichen nicht in Italien gemeldet oder wurde das Knöllchen nicht direkt bezahlt, übergeben die ausländischen Behörden die Angelegenheit an das Bundesamt für Justiz in Bonn, das für die nachträgliche Eintreibung von Bußgeldern zuständig ist.

Diese Regeln gelten: Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge ab einer Grenze von 70 Euro mit Ausnahme von Österreich, wo die Grenze bei 25 Euro liegt. Darin inbegriffen sind das Bußgeld sowie anfallende Verwaltungskosten.

Und was ist, wenn sich ein Inkasso-Büro meldet?

Besonders teuer wird es, wenn italienische Kommunen Inkasso-Firmen einschalten. Da flattern plötzlich Rechnungen mit horrenden Gebühren ins Haus. Doch auch hier gibt es Hoffnung: „Die Inkasso-Firmen dürfen keine Extra-Kosten aufschlagen. Es ist nur die Gebühr für die Zustellung des Bußgeldbescheides erlaubt“, erklärt Schnaars.

Oft bedienen sich die ausländischen Behörden dabei eines privaten Inkassounternehmens wie etwa der Nivi SpA in Italien oder der Euro Parking Collection plc (EPC) in Großbritannien. Wird nicht „freiwillig“ bezahlt, besteht für die ausländische Behörde immer noch die Möglichkeit, unabhängig vom Inkassobüro, einen Vollstreckungsantrag beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu stellen, so auch das Europäische Verbraucherzentrum auf Anfrage. In diesem Fall könnten für Sie weitere Gebühren anfallen.

Der ADAC stellt allerdings klar: In Deutschland gibt es übrigens gar keine Grundlage dafür, dass Inkasso-Büros solche Bußgelder eintreiben dürfen. Das dürfen nur Behörden. Dennoch sollte man solche Briefe genau prüfen und auch einem Rechtsanwalt vorlegen.