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Klinik-Betriebsunterlagen gehören nicht zur Patientenakte

Ein Gericht entschied, dass Betriebsunterlagen nicht zu einer Patientenakte gehören. Foto: Jens Kalaene
Ein Gericht entschied, dass Betriebsunterlagen nicht zu einer Patientenakte gehören. Foto: Jens Kalaene

Gerade nach einer Operation können Hygienemängel im Krankenhaus für Komplikationen sorgen. Ein Blick in die Betriebsunterlagen wäre hilfreich, um solche Missstände aufzudecken. Doch haben Patienten einen Anspruch darauf?

Karlsruhe (dpa/tmn) - Patienten haben kein Recht, interne Unterlagen einer Klinik einzusehen. Denn diese gehören nicht zur Patientenakte, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (AZ: 7 U 202/16). Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im verhandelten Fall hatte sich eine Patientin mit einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung einer Darmoperation unterzogen. Später kam es zu Entzündungen im Bauch. Die Patienten vermutete, dass die Beschwerden durch mangelnde Hygiene im Krankenhaus ausgelöst worden sein könnten - und verklagte die Klinik.

Die Frau forderte die Herausgabe einer Liste mit den Namen von Ärzten und deren Qualifikation. Außerdem wollte sie Genaueres über die Betriebsabläufe und Vorschriften in der Klinik wissen. Das Gericht entschied jedoch, dass die Frau lediglich einen Anspruch auf Einsicht in ihre eigenen Behandlungsunterlagen habe - und nicht in Dokumente, die die internen Betriebsabläufe des Krankenhauses betreffen.