Knöllchen unter Scheibenwischer: Muss man solche Strafen eigentlich bezahlen?

Wer in der Stadt oder auf dem Supermarktparkplatz falsch parkt, findet beim Zurückkommen oftmals ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer. Aber muss man das überhaupt sofort bezahlen oder ist es vielleicht sogar besser abzuwarten? EFAHRER.com klärt auf.

Beim Falschparken wird generell zwischen zwei Szenarien unterschieden: dem Parken auf öffentlichem und dem auf privatem Gelände. In beiden Fällen kann der Autofahrer mit einem Zettel am Scheibenwischer überrascht werden. Es macht jedoch einen Unterschied, ob man die Strafe direkt bezahlen sollte. Denn im öffentlichen Raum kann das eine Menge Geld sparen.

Strafzettel direkt bezahlen ist in einigen Fällen von Vorteil

Generell gilt, dass der Fahrzeughalter Zugang zum Strafzettel haben muss und dieser die Mitteilung unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen kann. Das Einklemmen unter den Scheibenwischer erfüllt diese Kriterien jedoch nicht, da eine andere Person den Zettel mitnehmen oder der Wind ihn davon wehen könnte. Im Zweifelsfall können Sie bei einem Knöllchen also darauf warten, bis der entsprechende Brief bei Ihnen im Briefkasten landet.

WERBUNG

Beim Falschparken im öffentlichen Raum wirkt sich dies jedoch meist nachteilig für den Falschparker aus. Denn obwohl das Knöllchen vom Ordnungsamt erst mit der Zustellung des entsprechenden Briefes rechtlich gesehen wirksam zugegangen ist, darf das Ordnungsamt dafür eine Gebühr berechnen. In den meisten Fällen beträgt diese rund 30 Euro. Für die Zustellung per Post gilt übrigens eine Frist von drei Monaten. Kommt der Zahlungsbescheid erst später an, müssen Sie die Strafe nicht mehr zahlen. Darauf zu pokern, dass der Brief verspätet ankommt, ist jedoch riskant. Es ist also am günstigsten, wenn Sie den Strafzettel vom Ordnungsamt einfach direkt bezahlen.

Auf privatem Gelände begehen Sie beim Falschparken Vertragsbruch

Seit einiger Zeit kontrollieren private Unternehmen die Parkdauer auf Parkplätzen von Supermärkten und Discountern. In den meisten Fällen dürfen Sie dort eineinhalb Stunden mit Parkscheibe Ihr Fahrzeug abstellen. Dabei ahnden die Parkfirmen - im Gegensatz zum Ordnungsamt im öffentlichen Raum - keine Ordnungswidrigkeit, sondern verhängen eine Vertragsstrafe. Diese ist jedoch nur zulässig, wenn auf dem Parkplatz entsprechend darauf hingewiesen wird.

In diesen Fällen kann es von Vorteil sein, die Strafe nicht sofort zu bezahlen. Denn die privaten Unternehmen dürfen im Gegensatz zum Ordnungsamt keine zusätzliche Gebühr berechnen, da zuvor keine Frist gesetzt wurde. Sie können also warten, bis der Brief mit der Vertragsstrafe im Briefkasten eintrudelt und erst dann der Zahlungsaufforderung nachkommen.

Mehr Infos rund um Auto und Verkehr

Abonnieren Sie den WhatsApp-Kanal "Dein Auto-Kanal" und verpassen Sie nie wieder wichtige Infos rund um aktuelle Verkehrsnews und Autotrends.


Dieser Artikel kann Partnerlinks enthalten, von denen Yahoo und/oder der Herausgeber möglicherweise eine Provision erhält, wenn Sie über diese Links ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben.