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Kohl gewinnt vor Gericht erneut gegen Ex-Ghostwriter

Das Verbot eines Bestsellers mit nicht freigegebenen Zitaten von Altkanzler Kohl ist bekräftigt worden. Foto: Britta Pedersen

Das Oberlandesgericht Köln hat das Verbot eines Bestsellers mit nicht freigegebenen Zitaten des Altkanzlers Helmut Kohl bekräftigt. Die Veröffentlichung der Zitate stellt nach Auffassung des Gerichts einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch dar.

Das Buch «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle» war im vergangenen Jahr ein Bestseller. Es enthält offenherzige Äußerungen Kohls über andere Politiker. Diese Zitate hatte der heute 85 Jahre alte Kohl nach eigenen Angaben aber nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Die beiden Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens nahmen sie dennoch in das Buch auf.

Schwan hat betont, es habe keine Verschwiegenheitspflicht gegeben. Kohl hatte die Gespräche vor über zehn Jahren mit Schwan geführt, damit dieser als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Später zerstritten sich die beiden.