Kommentar: Wachschutz an Schulen oder das Recht auf Ordnung

Wachschutz an einer Schule (Symbolbild)

Berlin.  Nein, es ist keine schöne Vorstellung, dass Schüler morgens an Wachschützern vorbeigehen müssen, um zu ihren Klassenzimmern zu kommen. Es ist auch nicht schön, wenn Lehrer und Rektoren keinen anderen Ausweg sehen, als nach einem Sicherheitsdienst zu rufen. Aber es macht keinen Sinn, vor Problemen die Augen zu verschließen oder sie gesundzubeten. An manchen Schulen stören Jugendliche und junge Erwachsene, die dort nicht unterrichtet werden, so nachhaltig den Schulfrieden, dass die Schulgemeinschaft empfindlich darunter leidet und ein geordneter Betrieb kaum noch möglich ist.

Es ist Schülern und Lehrern nicht zuzumuten, in einem Klima der Angst und der wiederkehrenden Bedrohung bis hin zur Ausübung körperlicher Gewalt zu lehren und zu lernen. Das hat auch SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres erkannt. "Manche Situationen lassen sich pädagogisch nicht mehr lösen", erklärte sie. Wer kontinuierlich den Unterricht stört oder gewalttätig ist, muss auch vorübergehend aus der Klasse geworfen werden können. Und Wachschutz müsse "in Einzelfällen" möglich sein, wenn der Schulalltag gefährdet sei.

Das sind neue und deutliche Töne. Sie werden manchen rot-rot-grünen Bildungspolitikern in den Ohren schmerzen. Natürlich darf Wachschutz nicht leichtfertig eingesetzt werden, insbesondere bei schulinternen Konflikten muss geprüft werden, ob das Krisenmanagement der Schule funktioniert und ob andere Schulen Probleme besser bewältigen. Aber bei Konflikten mit schulfremden Störern sollten Politiker –...

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