Kommentar: Warum der Geiselgangster von Gladbeck zurecht freikommt - auch wenn es uns nicht gefällt

Gericht beschließt Freilassung von Gladbeck-Geiselnehmer Degowski. Bild: AP Photo
Gericht beschließt Freilassung von Gladbeck-Geiselnehmer Degowski. Bild: AP Photo

Nach knapp 30 Jahren Gefängnis soll Dieter Degowski entlassen werden. Die Entscheidung ist eine für den Menschen – und daher richtig.

Ein Kommentar von Jan Rübel

Hat Ihnen diese Überschrift gefallen? Da ist alles drin. “Geiselgangster von Gladbeck”, das klingt wie “Würger von Würselen”, und dann soll er auch noch “freikommen”, “zurecht”?

Dieter Degowski wird bald nicht mehr so heißen. Dann wird sein Name zwar noch in der öffentlichen Erinnerung umherwabern, sein Träger aber die Chance auf ein zweites Leben in Freiheit unter neuem Namen kriegen; der alte trägt eine zu schwere Last. Degowski stürmte mit seinem Komplizen Hans-Dieter Rösner im August 1988 eine Bank im nordrhein-westfälischen Gladbeck. Als die beiden mit der Beute von 120.000 DM das Gebäude verlassen, ist bereits ein Polizeiwagen vorgefahren.

Hintergrund: Das Geiseldrama von Gladbeck

Dann entfaltet sich ein Drama, das hier nicht erzählt werden soll, außer: Am Ende einer irren Fahrt durch Deutschland, mit Geiseln und Journalisten, sind drei Menschen tot. Ein Polizist, weil bei der Verfolgung sein Einsatzwagen mit einem Bus kollidiert. Ein Jugendlicher, der seine kleine Schwester beschützt und es wagt Rösner zu sagen: “Lass sie in Ruhe.” Und eine weitere Geisel stirbt, durch Rösners Pistolenkugel, während die Polizei schließlich deren Fluchtauto stürmt.

Degowski und sein Mittäter Rösner wurden mit ihrem Fluchtauto in der Nähe von Bad Honnef gestoppt. Bild: Franz-Peter Tschauner/dpa via AP
Degowski und sein Mittäter Rösner wurden mit ihrem Fluchtauto in der Nähe von Bad Honnef gestoppt. Bild: Franz-Peter Tschauner/dpa via AP

Was heißt lebenslang?

Degowski hat schwere Schuld auf sich genommen. Der Rechtsstaat zog ihn dafür zur Rechenschaft, er erhielt eine lebenslange Gefängnisstrafe. “Wegsperren, für immer”, heißt es dann zuweilen. Von den einen, weil sie es leichtfertig hinausposaunen und kein Problem haben jemanden einfach abzustempeln. Und von anderen, weil die Folgen solch einer schweren Schuld unfassbare Schmerzen auslösen, das Bedürfnis: die müssen ihre Strafe richtig spüren. Manchmal kommen auch nachvollziehbare Rachegefühle hoch. Ängste.

Degowski hat sich derweil seiner Strafe gestellt. Zurecht heißt “lebenslang” nicht lebenslang, sondern mindestens 15 Jahre. Gefängnisstrafen haben ihren Zweck in der Ahndung und in der Zurechtweisung – dies bedeutet, dass eine Rückkehr in die Freiheit und in die Gesellschaft das Ziel sein muss; unter der Voraussetzung, dass keine Sicherheitsinteressen dagegen sprechen.

Bei Degowski haben die Behörden genug Zeit gehabt, ihn zu überprüfen, zu beobachten, zu mustern und zu beurteilen. 2002 lehnte das Gericht eine vorzeitige Haftentlassung ab, eben wegen der Schwere der Schuld. 2009 lehnte der damalige Ministerpräsident von NRW, Jürgen Rüttgers, ein Gnadengesuch ab. Seit 2014 hat Degowski das Gefängnis in begleiteten Ausführungen verlassen. Es wurden Gutachten erstellt. Jederzeit gute Führung. Und eine Wiederholungsgefahr sieht die Justiz nicht.

Wie genau sie hinschaut, zeigt der Hinweis, dass Degowskis damaliger Komplize Rösner nicht auf eine Entlassung hoffen darf. Er wird, auch was seine Haftführung angeht, weitaus kritischer beurteilt.

Der Wagen mit den Gladbecker Geiselnehmern wird in Köln von Journalisten umringt. Foto: Hartmut Reeh/Archiv
Der Wagen mit den Gladbecker Geiselnehmern wird in Köln von Journalisten umringt. Foto: Hartmut Reeh/Archiv

Die Schuld der Medien

Degowskis anstehende Haftentlassung schlägt auch deshalb große Wellen, weil seine Tat, das Geiseldrama von Gladbeck, solch großes mediales Aufsehen erregte. Doch dieses öffentliche Interesse hat keine Bedeutung bei der Frage, ob er in die Freiheit entlassen werden soll oder nicht.

Auch darf Degowskis Schuld nicht kleingeredet werden, beim Gladbecker Geiseldrama saßen aber nicht nur er und Rösner auf der Anklagebank. Die Polizei machte während der Irrfahrt der Kriminellen durch Deutschland große Fehler, sie koordinierte falsch, agierte nicht einheitlich und war schlecht organisiert. Dies aber waren Fehler. Richtige Schuld auf sich genommen haben damals Journalisten, welche die Kriminellen und ihre Geiseln begleiteten und ständig Interviews führten, oder was sie dafür hielten. In Wirklichkeit handelte es sich nicht um Chronistenpflicht, um Verständnis- oder gar Aufklärungswillen, sondern um pure Sensationsgier. Damit besudelten sie nicht nur ihren Beruf, sondern erschwerten auch die Arbeit der Polizei.

Aus diesen Vorfällen wurde zum Glück viel gelernt. Degowskis anstehende Freilassung ist ein Baustein davon.