Komplizierte Vorfahrtregel - Was ist die „halbe Vorfahrt“?

Kann bei Autounfällen kompliziert werden: Kennen Sie die "halbe Vorfahrt"?<span class="copyright">Daniel Bockwoldt/dpa</span>
Kann bei Autounfällen kompliziert werden: Kennen Sie die "halbe Vorfahrt"?Daniel Bockwoldt/dpa

Normalerweise regeln Verkehrszeichen und Ampeln den Straßenverkehr. Doch was passiert, wenn sie fehlen? Wir erklären, wie sich die „halbe Vorfahrt“ auswirkt.

Mit über 20 Millionen Schildern Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Anzahl an Verkehrszeichen im Straßenverkehr. Im Durchschnitt findet sich etwa alle 28 Meter ein Schild - zusätzlich zu den 3,5 Millionen Wegweisern.

An manchen Kreuzungen finden sich allerdings trotzdem weder Verkehrszeichen noch Ampeln oder Verkehrspolizisten. In diesen Fällen müssen sich Autofahrer an die sogenannte Rechts-vor-Links-Regelung halten, wodurch für manche die „halbe Vorfahrt“ gelten kann.

Grundsätzlich findet sich die „halbe Vorfahrt“ an Kreuzungen (typischerweise innerorts), an welchen die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen oder Ampeln geregelt wird. Hier herrscht für alle Verkehrsteilnehmer, die sich dieser Kreuzung nähern, die Rechts-vor-Links-Regelung.

Gemäß dieser ist jeder Heranfahrende zwar gegenüber dem von links Kommenden vorfahrtsberechtigt, gegenüber Verkehrsteilnehmern von rechts aber wartepflichtig.

Was die Gesetzgebung sagt

Um die Straßensituation überschauen zu können, schreibt die Gesetzgebung vor, dass Verkehrsteilnehmer nur mit einer mäßigen Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfahren dürfen, damit sie im Notfall rechtzeitig anhalten können (§ 8 Abs. 2 Satz 1 StVO).

Kommt es zu einem Unfall an derartigen Kreuzungen, so ist die Frage nach Schuld und Haftung oft von der konkreten Situation, wie beispielsweise von den Sichtverhältnissen vor Ort, abhängig.

In vielen Fällen trägt nicht nur der „Vorfahrtverletzer“ die alleinige Schuld. Denn unter Umständen wäre auch vom vorfahrtsberechtigten Fahrer zu erwarten gewesen, dass er seine Geschwindigkeit anpasst oder bremsbereit an die Kreuzung heranfährt, um wiederum den ihm von rechts kommenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren ("halbe Vorfahrt").

Da hierdurch möglicherweise der Unfall mit dem von links kommenden Fahrzeug hätte vermieden werden können, trägt der Vorfahrtsberechtigte häufig ein Mitverschuldensanteil (oftmals 25 Prozent).