Krasse Preisunterschiede: So günstig ist der Führerschein im Ausland

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den Führerschein im EU-Ausland zu machen. Das kann überraschend viel Geld sparen.

Die durchschnittlichen Kosten für Führerscheine variieren im Ländervergleich deutlich. In Deutschland werden in der Regel zwischen 2.600 und 3.500 Euro für eine Fahrerlaubnis fällig, teilweise kratzt der Preis sogar schon die 4.000-Euro-Marke. In anderen EU-Ländern ist es deutlich weniger:

  • Belgien: ca. 1.700 Euro

  • Frankreich: ca. 1.800 Euro

  • Italien: 900 bis 1.200 Euro

  • Polen: 600 bis 900 Euro

  • Tschechien: 600 bis 900 Euro

Man könnte also auf die Idee kommen, den Führerschein im Urlaub zu machen und dabei viel Geld zu sparen. Doch hier gibt es klare Regeln gegen Führerschein-Tourismus.

Grundsätzlich kann man aber auch als deutscher Staatsbürger den Führerschein im EU-Ausland machen, wenn man eine wichtige Regel einhält.

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Das gilt bisher: Führerschein in anderen EU-Ländern machen

Den Führerschein machen kann man nur in einem Land mit ordentlichem Wohnsitz.
Den Führerschein machen kann man nur in einem Land mit ordentlichem Wohnsitz.

Führerscheine aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden in allen anderen EWR-Ländern anerkannt. Wenn Sie also in der EU, in Liechtenstein, Norwegen oder Island den Führerschein gemacht haben, können Sie diesen auch in anderen EWR-Ländern nutzen.

Den Führerschein machen können Sie aber nicht so einfach in den europäischen Nachbarländern. Aktuell gilt die sogenannte 185-Tage-Regel. Einen Führerschein können EU-Bürger in einem beliebigen Land erwerben, wenn sie dort ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Den hat man erreicht, wenn man mindestens 185 Tage im Jahr an diesem Ort wohnt.

Eine Ausnahme gibt es für Studenten, die mindestens für sechs Monate in einem anderen Land studieren. Sie können dort den Führerschein machen, auch ohne den ordentlichen Wohnsitz zu verlegen.

Neue Pläne für Führerscheine in der EU

Die Regelungen rund um den ordentlichen Wohnsitz sollen konkretisiert werden.
Die Regelungen rund um den ordentlichen Wohnsitz sollen konkretisiert werden.

In der Praxis ergeben sich manchmal Probleme mit dem Begriff des ordentlichen Wohnsitzes, denn der kann nicht immer aufgrund beruflicher oder familiärer Bindungen festgestellt werden. Geplant ist:

  • Führerschein-Bewerber sollen künftig die Möglichkeit kriegen, die theoretischen oder praktischen Prüfungen in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, abzulegen, wenn das an ihrem ordentlichen Wohnsitz nicht in ihrer Amtssprache möglich ist.

  • Artikel 17 der neuen Richtlinie legt den Begriff des ordentlichen Wohnsitzes wie folgt fest: Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem sich ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei Personen ohne berufliche Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d. h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, aufhält.

Die 185-Tage-Regel soll also weiterhin gelten. Einfach mal im Urlaub den Führerschein im Nachbarland machen, wird also auch künftig nicht möglich sein.

Allzu schnell werden die Pläne auch nicht in der Praxis umgesetzt werden. Bei EU-Richtlinien dauern Diskussionen gerne mal länger und bis Beschlüsse in nationales Recht umgesetzt werden, vergehen meist wieder mehrere Jahre. Experten rechnen in Deutschland nicht mit einer Umsetzung vor 2027.

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