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Kriminalität: Berlin plant finalen Rettungsschuss

Mit einer gruenen Übungspistole in der Hand trainiert ein Polizist der Berliner Polizei während des Tags der offenen Tür an der Landespolizeischule im Jahr 2016 eine Festnahme (Archivfoto)

Berlin.  Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres will den sogenannten finalen Rettungsschuss einführen. Die Neuregelung würde es Polizisten ermöglichen, Terroristen, Geiselnehmer oder andere Personen zu erschießen, wenn von ihnen eine unmittelbar drohende tödliche Gefahr ausgeht. Wie die Berliner Morgenpost aus Kreisen der Innenverwaltung erfuhr, will die Behörde dafür eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Die Beamten sollen dadurch in Ausnahmesituationen, in denen Menschen in Lebensgefahr sind, mehr Rechtssicherheit erhalten. Die Debatte über den finalen Rettungsschuss hat nach den Terroranschlägen in Spanien noch einmal an Aktualität gewonnen.

Dem Vernehmen nach will die Innenverwaltung den finalen Rettungsschuss im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung des auch als "Polizeigesetz" bezeichneten Berliner "Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes" (ASOG) einführen. Ein Behördensprecher bestätigte die Absicht für die Überarbeitung des ASOG. So sei es auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Die Informationen zur Einführung des finalen Rettungsschusses wollte der Sprecher nicht kommentieren. Er dementierte sie aber auch nicht.

Bisher müssen sich Polizisten, wenn sie einen gezielten tödlichen Schuss zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben abgeben, auf die sogenannte Notstands-Regelung berufen. Ein solcher gezielter Schuss ist demnach rechtswidrig. Die betroffenen Beamten können sich aber auf einen "Notstand" berufen und werden somit nicht bestraft. Die Mitarbeitervertretung...

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