Krise in der Regierung - Bürgergeld, Rente, Steuern – das kommt auf uns zu, wenn die CDU das Ruder übernimmt
Wie lange hält die Ampel? Nachdem Bundesfinanzminister Christian Lindner die Wirtschaftswende gefordert hat und viele Projekte von SPD und Grünen auf Eis legen will, ist unklar, wie es weitergeht. Doch was würde sich für Deutschland ändern, wenn die CDU das Ruder übernehmen würde?
FDP-Chef Christian Lindner geht mit einem Positionspapier auf Konfrontationskurs zu den Ampel-Partnern. Im Mittelpunkt steht die Wirtschaftspolitik, denn das Haushaltsdefizit ist erheblich, die Steuereinnahmen sinken, und Ökonomen warnen bereits vor einer drohenden De-Industrialisierung.
Bereits bei der Vorstellung der Steuerschätzung zeigte sich, dass Christian Lindner einen anderen Kurs vorschlägt. Die teils vorsichtigen Formulierungen mündeten in einem knallharten 18-seitigen Positionspapier. Darin fordert das Bundesfinanzministerium und der FDP-Chef eine Wirtschaftswende. Wichtige Projekte der SPD und der Grünen steht auf der Kippe. Gleichzeitig bringt sich die Opposition in Stellung. Doch was hat die CDU unter einer Regierung von Friedrich Merz konkret vor, wenn sie an die Macht kommt? FOCUS online macht den Check.
CDU plant Änderungen in der Rente
Die CDU plant im neuen Grundsatzprogramm eine sogenannte „Aktiv-Rente“. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und trotzdem weiterarbeiten möchte, soll das bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze steuerfrei tun können. Details zur Einkommensgrenze sind jedoch noch nicht festgelegt.
Zudem möchte die CDU diejenigen belohnen, die länger in die Rentenkasse eingezahlt haben, ähnlich wie im Wirtschaftswende-Programm von Christian Lindner. Das bedeutet, dass es höhere Abschläge für Menschen geben soll, die früher in Rente gehen, und höhere Zuschläge für diejenigen, die später in Rente eintreten.
Anpassung des Renteneintritts
Die CDU plant außerdem, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Das bedeutet, dass das Rentenalter in Zukunft automatisch erhöht werden könnte, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung weiter steigt. Damit soll das Rentensystem langfristig stabil und finanzierbar bleiben, sodass es auch für zukünftige Generationen tragfähig ist. Im Gespräch ist die Rente ab 70.
Das deckt sich mit den Wünschen von FDP-Chef Christian Lindner. Auch der Finanzminister wünscht eine Anpassung der Rente and die verlängerte Lebensarbeitszeit. Mit einem Beschluss aus dem Jahr 2007 soll das Renteneintrittsalter sukzessive bis 2031 auf 67 Jahre angehoben werden. Das Bundesfinanzministerium schreibt: Das passt so nicht mehr.
Aktienrente
Um die gesetzliche Rente zu ergänzen, plant die CDU die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Altersvorsorge. Dabei sollen bestehende Möglichkeiten wie etwa Riester berücksichtigt und für Menschen mit geringem Einkommen staatliche Zuschüsse bereitgestellt werden.
Die Ampel hat ähnliche Pläne bereits in der Rentenreform von Arbeitsminister Hubertus Heil eingebaut. Beschäftigte haben ab 2026 die Wahl zwischen verschiedenen Modellen der Altersvorsorge. Zum einen können sie weiterhin das klassische Riester-Depot nutzen, bei dem sie im Ruhestand eine Rückzahlung von 100 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge – zuzüglich Zinsen – erhalten.
Alternativ steht ein neues staatliches Renten-Depot zur Verfügung. Hierbei wird die klassische Rentenversicherung mit einer Investition in einen Staatsfonds kombiniert. Bei Renteneintritt erhalten die Beschäftigten mindestens 80 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Die restlichen 20 Prozent unterliegen einem höheren Risiko, bieten jedoch gleichzeitig die Möglichkeit auf eine höhere Rendite.
Zusätzlich sollen Beschäftigte auch frei entscheiden, in welche Aktien, Wertpapiere oder ETFs sie investieren möchten. Sie sind damit nicht an das Staatsdepot gebunden. Gleichzeitig erhöht sich das Risiko, wodurch jedoch auch höhere Renditen möglich sind.
Bei CDU und Ampel gilt: Das Geld muss bis zum Renteneintritt im Depot verbleiben. Eine frühzeitige Auszahlung ist nicht möglich.
Entlastung der Arbeitnehmer
Die CDU plant, die arbeitende Mitte steuerlich zu entlasten, indem sie den Einkommensteuertarif anpasst. Der sogenannte „Mittelstandsbauch“ soll abgebaut werden, und die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz soll deutlich angehoben werden, sodass mehr Menschen davon profitieren. Ab 1. Januar 2025 steigt der Grundfreibetrag von 11.604 Euro in 2024 auf 12.084 Euro pro Jahr. Eine mögliche Anhebung auf über 12.300 Euro wäre denkbar. Das sehen auch Überlegungen von Bundesfinanzminister Christian Lindner vor.
Überstunden bei Vollzeitjobs sollen im Programm der CDU steuerfrei sein, um zusätzliche Arbeit attraktiver zu machen. Zudem setzt die CDU auf eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung, um Investitionen und wirtschaftliches Wachstum zu fördern. Eine Vermögenssteuer lehnt die CDU weiterhin ab.
Zum Vergleich: Die Ampel hatte die attraktiven Impulse zwar für den Bundeshaushalt 2025 vorgeschlagen, dennoch nicht wirklich umgesetzt. In dem 18-seitigen Lindner-Papier schlägt der FDP-Chef vor, den Solidaritätszuschlag zu senken und auch die Körperschaftsteuer in mehreren Schritten gesenkt werden.
Spitzensteuersatz ab 80.000 Euro Einkommen
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift in Deutschland ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 66.761 Euro (Stand 2024). Diese Schwelle wurde zuletzt angehoben, um die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern. Die CDU will diesen Satz weiter erhöhen und zwar um mindestens 20 Prozent! Der Plan? Der Spitzensteuersatz soll ab einem Einkommen von 80.000 Euro greifen.
CDU will Energiekosten in 100 Tagen senken
Die hohen Energiekosten führen dazu, dass die Produktion in der deutschen Industrie teuer ist. Die CDU plant daher, innerhalb der ersten 100 Tage ihrer Regierungszeit die Netzentgelte deutlich zu senken und die Energiepreise zu reduzieren. Für Privathaushalte soll die Energiesteuer dann dem europäischen Mindeststandard entsprechen. Im Grundsatzprogramm heißt es: „Deutschland kann zurzeit nicht auf die Option Kernkraft verzichten.“
Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zahlt ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden (kWh) jährlich 11,53 Cent pro Kilowattstunde an Netzentgelten. Die Stromsteuer liegt zudem bei über zwei Cent pro Kilowattstunde, während das europäische Mindestmaß nur 0,05 Cent beträgt. Keine Aussage gibt es beim Thema CO2-Bepreisung. Hier steht ab 2025 eine Anpassung auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid an.
Und was ist mit dem Bürgergeld?
Die CDU erwägt, das derzeitige Bürgergeld abzuschaffen und stattdessen eine „Neue Grundsicherung“ einzuführen. Diese soll einen geringeren Regelsatz enthalten, während Sanktionen für Arbeitsverweigerer strenger ausfallen. Wer Arbeitsangebote ablehnt, müsste mit dauerhaften Kürzungen der Leistungen rechnen. Ziel dieser Reform ist es, das Prinzip „Fördern und Fordern“ stärker in den Fokus zu rücken.
Die CDU hat wiederholt gefordert, das Bürgergeld für Personen, die zumutbare Arbeitsangebote ohne triftigen Grund ablehnen, vollständig zu streichen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in seinem Urteil vom 5. November 2019 entschieden, dass Sanktionen, die über eine Kürzung von 30 Prozent des Regelbedarfs hinausgehen, unverhältnismäßig sind und gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen. Die Spielräume für Sanktionen sind also begrenzt.
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