Laien zwischen Recht und Gerechtigkeit

Sieben Laien nehmen im Gericht auf der "Jury-Bank" Platz und verhandeln einen realen, kontroversen Fall. Das TV-Experiment "Im Namen des Volkes - So urteilt Deutschland" sorgt bei den Hobby-Juristen für erhitzte Gemüter, beim Zuschauer für gemischte Gefühle.

Inge ist 69 Jahre alt und Finanzbeamtin im Ruhestand. Von geltendem deutschen Recht hat sie nicht allzu viel Ahnung. Dies stellt sie gleich zu Beginn des RTLZWEI-Experiments "Im Namen des Volkes - So urteilt Deutschland" unter Beweis, als das Gericht über den Straftatbestand Mord diskutiert. Sie reagiert überrascht, als die anderen Hobby-Juristen sie darüber aufklären, dass Mord in Deutschland nie verjährt. "Da seid ihr schlauer als ich", brummt die resolute Frau mit den kurzen grauen Haaren. An diesem Beispiel wird das Konzept des unterhaltsamen True-Crime-Formats (ab Donnerstag, 2. April, 20.15 Uhr, RTLZWEI) genauso deutlich, wie der Grund dafür, dass die Ausbildung zum Volljuristen hierzulande mindestens sieben Jahre dauert. Laien sollten zu einem realen Kapitalverbrechen kein Urteil fällen dürfen. Allerdings ist es hochinteressant zu sehen, wie individuell sie entscheiden, wenn ein TV-Experiment genau das von ihnen verlangt. Und natürlich animiert so etwas auch den Zuschauer daheim, sich zu fragen, wie er wohl selbst urteilen würde. Immerhin hat das Prinzip schon einmal sehr lange getragen: "Wie würden Sie entscheiden?" war eine Gerichtsshow, die im ZDF von 1974 bis 2000 lief.

Der Aufgabe, als Laien-Jury vor TV-Kameras über Gerichtsfälle zu entscheiden, stellen sich sieben Menschen aus unterschiedlichen Schichten und Altersklassen, die bei RTLZWEI nun "Deutschland" repräsentieren sollen. Die Bandbreite reicht vom katholischen Pfarrer, über den Kaufmann im EDV-Bereich, bis zur jungen Chemie-Studentin und YouTuberin, die schließlich zu einem gemeinsamen Strafmaß kommen sollen. Verhandelt werden in der Sendung besonders kontroverse, emotionalisierende Fälle, die genauso in der Realität vor einem deutschen Gericht beurteilt wurden.

Nur ein Experte im Raum

Da ist etwa der Mord an einen Rentner: Der Mann versuchte sich zum wiederholten Male an seiner Haushaltshilfe zu vergreifen, bis diese ihm in Notwehr ein Messer in den Rücken gestochen und ihn später mit einer Axt attackiert haben soll. Er liegt zwei Stunden röchelnd im Sterben. Die Frau ruft keine Hilfe, verscharrt ihn im Garten und kassiert über zwei Jahre seine Rente, bis ihr eine Versicherung auf die Schliche kommt. Wichtig: Mangels Zeugen ist das allein die Version der Angeklagten. Die TV-Geschorenen müssen entscheiden, ob sie ihr Glauben schenken oder nicht. Der Zuschauer daheim sieht dazu Filmbeiträge sowohl aus Täter- als auch aus Opfersicht.

Denkanstöße erhalten die Kandidaten vom einzigen Experten im Raum, dem Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens, der die nachgestellte Tat in kurzen Filmen präsentiert. Stück für Stück liefern diese Clips den Laien am TV-Gericht mehr Hintergrundwissen. Bis es zur finalen Urteilsverkündung kommt, zielt das Format also darauf ab, zu testen, wie die Jury-Mitglieder auf einzelne Hinweise reagieren. Als klar wird, dass der Rentner sich früher sexuell an seinen eigenen Kindern verging, wendet das für Patricia den Fall: "Männer, die an die Kinder gehen, das hat eine gewisse Qualität. Sie hat da meine vollen Sympathien", so die Betreuerin für Demenzkranke über die Täterin.

"Dann soll die fünfmal draufschlagen"

Dass alle Indizien nur häppchenweise vorgesetzt werden, sorgt nach jedem Einspieler für lebhafte Diskussionen. Dies tut dem Spannungsbogen der Sendung zwar gut, nimmt ihr aber ein Stück Authentizität. Im Studio gibt die Jury mehrfach per Voting ihre individuelle Einschätzung zum Strafmaß ab. Nach dem ersten Clip reichen die Reaktionen von Freispruch bis hin zu lebenslänglich. Während im Studio die Debatte noch recht gesittet abläuft, kochen die Emotionen spätestens im Jury-Raum hoch. Immer wieder mit dramatischer Musik unterlegt.

Denn nachdem alle Beweise vorgelegt wurden, ziehen sich die Teilnehmer für zwei Stunden zurück. Erwartungsgemäß ist man sich uneins, die Juroren werfen sich gegenseitig Uneinsichtigkeit vor. Einige haben die Meinung, die sie zu Beginn vertraten, um 180 Grad gedreht. "Wenn ich mal eine Tochter habe und die wird von so einem alten Mann da angegrapscht, dann soll die fünfmal draufschlagen", sagt Besir, der in der ersten Abstimmung noch für lebenslänglich plädierte. Logischerweise kommt es am Ende zäher Diskussionen zur bestmöglichen Kompromissentscheidung, mit der nicht alle Amateur-Juristen gut leben können.

"Recht haben und recht kriegen sind zweierlei"

Das deutsche Recht lässt sich anhand von Paragraphen nachvollziehen, Gerechtigkeit ist hingegen ein Gefühl, welches von individuellen Werten und Normen abhängig ist. Dass Recht und Gerechtigkeit selten deckungsgleich wahrgenommen werden, wird bei der Verkündung des realen Urteils deutlich: Die junge Studentin Alba ist in Tränen aufgelöst und sieht das Urteil als eine himmelschreiende Ungerechtigkeit an. Aber die wenigsten sind mit dem Urteil glücklich. "Recht haben und recht kriegen sind zweierlei", wird resigniert festgestellt.