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Kabinett bringt Sondervermögen für Bundeswehr auf den Weg

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat das geplante milliardenschwere Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr auf den Weg gebracht. Mit 100 Milliarden Euro sollen bedeutsame Ausrüstungsvorhaben finanziert werden, um sicherzustellen, dass die Bundeswehr voll einsatzfähig ist.

Geplant ist dafür allerdings eine Grundgesetzänderung, für die die Ampelkoalition im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit auch Stimmen aus der Opposition braucht. Die Union machte direkt klar: Die vorliegende Formulierung könne sie nicht mittragen.

Schuldenbremse wird umgangen

Laut Referentenentwurf soll im Grundgesetz festgehalten werden, dass das Sondervermögen der «Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit» dient. Genauere Vorgaben zur Verwendung der Mittel sind dort nicht geplant. An einem Wirtschaftsplan mit konkreten Vorhaben arbeite das Verteidigungsministerium derzeit, sagte Finanzminister Christian Lindner.

Der FDP-Chef betonte, das Sondervermögen werde einer neuen Wirklichkeit angesichts des russischen Kriegs in der Ukraine gerecht. «Wir wollen eine hochmoderne und leistungsfähige Armee schaffen, um unsere Freiheit zu schützen.» Im Rahmen der im Grundgesetz verankerten Kreditobergrenze wären die nötigen Projekte demnach nicht finanzierbar gewesen. Deshalb sollen die Kredite im Sondervermögen von der Schuldenbremse ausgenommen werden.

Zusammen mit dem regulären Verteidigungshaushalt sollen die Ausgaben aus dem Sondertopf dazu beitragen, das Zwei-Prozent-Ziel der Nato zu erfüllen. «Die 100 Milliarden Euro sind insofern eine Investition in unsere Freiheit», sagte Lindner.

Lambrecht: «Leistungsfähige und hochmoderne Armee»

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) kündigte an, die Bundeswehr «zu einer leistungsfähigen und hochmodernen Armee» auszubauen. «Mein Ziel ist eine vollausgestattete Bundeswehr, die uns und unsere Bündnispartner zuverlässig schützt; eine Armee, die Deutschland zu einem starken militärischen Kooperationspartner in Europa macht - und damit zu einem europäischen Kräfteverstärker in Nato und EU», erklärte sie.

Aus dem Sondervermögen könnten Großvorhaben wie zum Beispiel die Tornado-Nachfolge finanziert und mit hoher Priorität auch die persönliche Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten verbessert werden, erklärte das Verteidigungsministerium. In der Bundesregierung ist aber umstritten, für welche Projekte genau das Geld genutzt werden soll. Fest steht, dass größere Investitionen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro erst noch vom Haushaltsausschuss des Bundestags genehmigt werden müssen.

Union: Mittelverwendung muss klar bestimmt sein

Ob die Ampel die nötige Mehrheit für eine Grundgesetzänderung zusammenbekommt, scheint noch unsicher. «Der Ampel-Entwurf zur Einrichtung des Sondervermögens Bundeswehr im Grundgesetz ist für die Union so nicht zustimmungsfähig», sagte der Haushälter Mathias Middelberg (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Es müsse eindeutig sein, dass die 100 Milliarden Euro vollständig der Bundeswehr und ihrer Ausstattung zukämen. «Die vorgelegte Formulierung "zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit" lässt auch andere Verwendungen zu», sagte Middelberg. «Wir geben keinen Persilschein für 100 Milliarden Euro Mehrausgaben, ohne dass die Mittelverwendung klar bestimmt ist.»

Außerdem müsse die Unionsfraktion auch bei der konkreten Mittelverwendung eingebunden werden. Denkbar sei etwa ein Begleitgremium zur Verwendung des Sondervermögens, das mit qualifizierter Mehrheit entscheide.