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Landung abgebrochen: Zwei Schwestern randalieren über Flughafen

Weil zwei Frauen im Landeanflug auf den Münchner Flughafen randalierten, musste der Pilot abbrechen und zwei ungeplante Schleifen drehen. Währenddessen überwältigte das Kabinenpersonal die beiden Randalierenden, die zuvor eine schwerbehinderte Frau in der Reihe hinter ihnen mit Gegenständen beworfen hatten.

Ein Pilot musste am Mittwochabend den Anflug auf den Münchner Flughafen abbrechen, weil zwei Passagierinnen randalierten. (AP Photo/Michael Probst)
Ein Pilot musste am Mittwochabend den Anflug auf den Münchner Flughafen abbrechen, weil zwei Passagierinnen randalierten. Foto: AP Photo / Michael Probst

Laut dem Bericht der zuständigen Polizeiinspektion Flughafen München handelte es sich um einen Flug von Ankara nach München am Mittwochabend. Darin saßen zwei Schwestern aus Innsbruck, beide Mitte 20. Sie hatten Alkohol getrunken und wohl auch weitere Substanzen zu sich genommen.

Die beiden saßen während des Flugs vor einer 55-jährigen schwerbehinderten Frau, was sie laut Polizei als “störend” empfanden. Ungeklärt ist dennoch, was die beiden Österreicherinnen plötzlich dazu veranlasste, im Landeanflug Gegenstände nach der schwerbehinderten Frau und ihrem 52-jährigen Begleiter zu werfen. Dabei dienten ihnen “als Wurfmittel Besteck und ein Mobiltelefon”.

Widerstand bei der Verhaftung

Der Pilot der türkischen Airline brach aus Sicherheitsgründen den Landeanflug ab und startete nochmal durch. Er drehte zwei Schleifen über dem Flughafen. In dieser Zeit überwältige das Bordpersonal “professionell” die randalierenden Schwestern. Alle weiteren 50 Passagier*innen blieben unverletzt. In der Folge landete der Pilot das Flugzeug sicher.

Am Boden verhaftete die bereits alarmierte Bundes- und Landespolizei die beiden Schwestern. Sie leisteten dabei Widerstand, kratzten und verletzten einen Beamten leicht.

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Eine der beiden Frauen musste im Krankenhaus stationär versorgt werden

Noch vor Ort stellte die Polizei fest, dass die beiden Frauen “erheblich alkoholisiert” waren und “aller Voraussicht nach auch unter dem Einfluss von Rauschmittel” standen. Deshalb wurden sie in ein Krankenhaus gebracht und dort untersucht. Eine Schwester konnte ambulant versorgt, die andere musste aufgrund “vorliegender Vergiftungserscheinungen” stationär behandelt werden.

Die Polizei berichtete zudem, dass auch die Betreuung der schwerbehinderten Frau gewährleistet wurde. Zumindest körperlich sei sie durch die Würfe unverletzt geblieben.

Gewalt gegen Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

Laut der “politischen Interessenvertretung behinderter Frauen” Weibernetz e.V. sind Frauen mit Einschränkungen und Behinderungen doppelt so häufig mit Gewalt konfrontiert wie nichtbehinderte Frauen. Demnach hätten rund 80 Prozent aller Frauen mit Behinderungen bereits Gewalterfahrungen gemacht: Dazu zählt sexualisierte, körperliche, strukturelle, häusliche und psychische Gewalt sowie Stalking.

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Bereits dem Haftrichter vorgeführt

Worunter der Übergriff der beiden Schwestern auf die schwerbehinderte Frau fällt, wird nun vor Gericht geklärt. Bereits am Donnerstag wurden die beiden Schwestern wegen verschiedener Anklagen – darunter “gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr”, “Körperverletzung” und “tätlicher Angriff auf Polizeibeamte” – erstmals einem Ermittlungsrichter vorgeführt.

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