Lange Jugendstrafen nach Dreifachmord von Starnberg

Im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg Anfang 2020 hat das Landgericht München II lange Jugendstrafen verhängt. Den geständigen Hauptangeklagten Maximilian B. verurteilte das Gericht am Montag wegen dreifachen Mordes und weiterer Taten zu dreizehn Jahren Jugendhaft, seinen mitangeklagten Freund Samuel V. wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendhaft.

Der inzwischen 22 Jahre alte B. und der 21 Jahre alte V. wollten "ein cooles Gangsterleben" führen, sagte die Vorsitzende Richterin Regina Holstein zur Erklärung der verstörenden Tat. Sie hätten mit Waffen handeln und Überfälle begehen wollen. Zeitlicher Auslöser für die bereits zuvor von B. erwogene Tat war nach Überzeugung des Gerichts, dass eines der Mordopfer, der 21 Jahre alte Vincent von P., einen Amoklauf in einem Einkaufszentrum in München-Pasing begehen und dabei sterben wollte - und Haupttäter B. fürchtete, deshalb danach nicht mehr an seine wertvollen Waffen kommen zu können.

Der bundesweit für Aufsehen sorgende Fall spielte sich in einer Clique heranwachsender Waffennarren aus Starnberg ab, die sich der Richterin zufolge die "Idioten von Starnberg" nannten und deren Hobby es war, mit ihren Waffen herumzuballern. Zu dieser Gruppe zählte der Hauptangeklagte B., aber auch von P., sein Freund und späteres Opfer. Die Eltern mussten laut Gericht sterben, weil B. fürchtete, dass diese ihn als Mörder von P.s entlarven könnten. Der Richterin zufolge glichen die Morde in den Schlafzimmern der Getöteten Hinrichtungen.

Zunächst gingen die Ermittler davon aus, dass von P. zunächst seine Eltern und dann sich selbst erschossen hatte. Nach einer Festnahme wegen unerlaubten Waffenbesitzes zwei Wochen nach der Tat gestand B. von sich aus überraschend den Dreifachmord. Im Gericht hatte B. zunächst keine Angaben gemacht, dann aber erneut gestanden. In seinem Schlusswort zeigte B. sich reuig: "Ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind." Der mitangeklagte V. verweigerte hingegen bis zum Ende des Prozesses die Aussage.

Die Richterin sagte, die fehlerhaften Ermittlungen der Polizei hätten die Hinterbliebenen der drei Getöteten traumatisiert. So habe der Stiefbruder von P.s im Prozess berichtet, dass er Hass auf seinen Bruder wegen der vermeintlichen Ermordung der Eltern gehegt habe.

Die Inszenierung der Tat als erweiterten Suizid war nach Überzeugung des Gerichts teil eines Tatplans, den B. und V. gemeinsam ausgeheckt haben sollen. Demnach sollte B. seinen Kumpel von P. nach einem gemeinsamen Drogenkonsum erschießen, um an die Waffen von P.s zu kommen und diese später für mehrere hunderttausend Euro verkaufen zu können.

V. soll zwar nicht direkt an den Morden beteiligt gewesen sein. Er soll B. aber zum Tatort gefahren und gewusst haben, dass dieser von P. erschießen wollte. V. soll auch die Idee gehabt haben, die Tat als Suizid aussehen zu lassen und von B. gefordert haben, einen Film von den Taten zu machen. Beiden Männern sei bewusst gewesen, dass die Eltern von P.s mit im Haus waren. Über deren Ermordung habe B. aber allein entschieden, weshalb V. nicht auch dafür verurteilt wurde.

Mit der Strafe blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für beide Angeklagte 13 Jahre und sechs Monate Jugendhaft sowie die Prüfung einer Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Die Verteidigung des Haupttäters B. forderte zwölf Jahre Jugendhaft, die von V. einen Freispruch vom Mordvorwurf und eine Bewährungsstrafe wegen eines gemeinsam mit B. begangenen Raubs.

ran/cfm