Laub vom Nachbarn im eigenen Garten: Wer muss zahlen?
Laub fegen kann nervig sein. Vor allem, wenn die Bäume des Nachbarn den eigenen Garten mit Laub bedecken, stellen sich viele die Frage: Wer kommt dafür eigentlich auf?
Mit dem Herbst kommt nicht nur eine romantische Stimmung in unsere Gärten, sondern auch eine alljährliche Arbeit: Laub fegen. Während die bunten Blätter an den Bäumen den Wechsel der Jahreszeiten einläuten, kann das heruntergefallene Laub auf dem Boden für Gartenbesitzer schnell zum Streitpunkt werden – besonders dann, wenn es sich nicht um das Laub des eigenen Baumes handelt.
Wer hier in der Regel für die Reinigung aufkommt, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main geklärt:
Im Mittelpunkt des Streitfalles standen zwei alte Eichen, die nahe dem Zaun eines Nachbargrundstücks wachsen. Die Nachbarin hatte auf ihrem Grundstück einen offenen Pool gebaut – direkt unter der Kronentraufe der Bäume. Sie forderte vom Eigentümer der Eichen eine monatliche Zahlung von etwa 280 Euro für die Poolreinigung, die durch das fallende Laub notwendig wurde.
OLG-Urteil: Keine Entschädigung für Laubfall
Das OLG Frankfurt am Main (Az.: 19 U 67/23) entschied jedoch anders: Wer sich dazu entschließt, einen Pool im Bereich der Laub- und Nadelabwürfe von Bäumen zu bauen, hat keinen Anspruch auf eine regelmäßige Entschädigungszahlung von seinen Nachbarn. Der Laubfall sei ein natürlicher und ortsüblicher Prozess, mit dem man rechnen muss. Ein Sachverständigengutachten stützte diese Auffassung: Zwar sind die Bäume zu nahe am anderen Grundstück gebaut, aber selbst wenn die Bäume den vorgeschriebenen Grenzabstand eingehalten hätten, wäre Laub in den Pool geweht worden. Die Klägerin muss die Reinigungskosten für ihren Pool daher selbst tragen.
Quelle: T-Online
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