Laut Medienbericht - Witwen- und Witwer-Renten von Millionen werden nicht vollständig ausgezahlt
Bei Millionen Menschen wurde die Hinterbliebenenrente im Jahr 2022 nicht vollständig ausgezahlt, heißt es in einem Medienbericht. Was Sie wissen müssen.
Ein Großteil der Witwen- und Witwer-Renten wird in Deutschland nicht ganz ausgezahlt. Das zeigen Zahlen der Bundesregierung laut einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ .
Keine vollständige Auszahlung der Witwen- und Witwer-Renten
Demnach hätten im Jahr 2022 ganze 86,9 Prozent der deutschen Witwen und Witwer nicht die volle Rente erhalten. Im Durchschnitt waren das 204 Euro pro Monat, so Zahlen der Deutschen Rentenversicherung.
Wie es im Bericht weiter heißt, nahm damit im Vergleich zum Jahr 2018 nicht nur die Zahl der Betroffenen zu. Sondern auch die durchschnittliche Kürzung stieg um 32 Euro an. Damals waren es noch 172 Euro im Monat.
Was hinter der Renten-Kürzung steckt
Wie die „Frankfurter Rundschau“ weiter schreibt, ist der Grund für die Rentenabzüge die Einkommensanrechung. Denn, wenn die Hinterbliebenen zusätzliches Einkommen haben und damit einen Freibetrag überschreiten, erhalten sie auch weniger Rente.
Seit dem 1. Juli gilt, dass Witwen und Witwer 1038,50 Euro netto pro Monat verdienen können, ohne dass die Witwen- oder Witwerrente angetastet wird. Das erklärte Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Für Hinterbliebene mit Kindern erhöht sich der Freibetrag je Kind um 220,19 Euro. Einkünfte oberhalb des jeweiligen Freibetrags werden zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Ein Beispiel: Eine Witwe, deren Sohn noch zur Schule geht, hat ein eigenes Einkommen von 1.600 Euro netto. Ihr Freibetrag von 1.258,69 Euro wird damit um 341,31 Euro überschritten. 40 Prozent davon sind 136,52 Euro. Dieser Betrag wird der Witwe auf ihre Witwenrente angerechnet, sprich: Die Rente fällt genau um diesen Betrag niedriger aus.
Außerdem gibt es seit Juli bestimmte Zuschläge für manche Witwen und Witwer: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 4,5 Prozent. Dieser Zuschlag wird allerdings nur gezahlt, wenn der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag nicht älter als 65 Jahre und acht Monate war.