Lebenslange Freiheitsstrafe für Brandstifter von Apolda
Erfurt (dpa) - Unter anderem wegen Mordes in vier Fällen und versuchten Mordes in 30 Fällen ist ein 36-Jähriger vor dem Landgericht Erfurt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Gericht eine besonders schwere Schuld fest, womit eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist.
«Es ist ein furchtbares Geschehen, weswegen wir hier zu Gericht sitzen», sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Dienstag. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einer Nacht im August vergangenen Jahres im thüringischen Apolda ein Feuer in einem Wohnhaus legte, von dem er wusste, dass dort viele Menschen lebten, darunter auch Kinder. Vier Menschen starben, viele wurden verletzt. Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, allerdings bestritten, dass er jemanden habe töten wollen.
Das sah das Gericht in seiner Begründung anders: Der Mann habe das Feuer heimtückisch zu nachtschlafender Zeit und mit Benzinkanistern als gemeingefährliche Mittel gelegt. Zudem habe er aus niedrigen Beweggründen gehandelt, weil er sich an wenigen Bewohnern des Hauses habe rächen wollen, mit denen er sich um 250 Euro gestritten hatte. Er habe die Tat geplant, angekündigt und mit Bedacht gehandelt.
Das Gericht stützte sich auf das Ergebnis eines Gutachtens, wonach der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Nach einem anderen Gutachten, das eine Expertin zu Beginn der Verhandlungen vorgestellt hatte, wäre der Mann nicht schuldfähig, weil er zum Tatzeitpunkt unter einer Psychose litt. Der Bulgare war deshalb in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Nun wird er in Untersuchungshaft kommen.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, sah in der Gesamtschau aber die besondere Schwere der Schuld nicht gegeben. Der Verteidiger des angeklagten Bulgaren plädierte am Dienstag vor dem Landgericht dagegen darauf, seinen Mandanten freizusprechen und ihn in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.